Forschungsprojekt in Bayern und NRW Künstliche Intelligenz im Gerichtssaal?

Von Serina Sonsalla 1 min Lesedauer

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Die Zukunft der Justiz – mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen Bayern und NRW fiel nun auch der Startschuss für ein innovatives KI-Projekt. Das generative Sprachmodell (GSJ) soll dabei in Zukunft Richterinnen und Richter entlasten.

Mit dem KI-Projekt nimmt die Digitalisierung in den beiden Bundesländern Fahrt auf. Doch wie können Large Language Models die Arbeitslast in der Justiz unterstützen? (©   Ariwasabi – stock.adobe.com / KI-generiert)
Mit dem KI-Projekt nimmt die Digitalisierung in den beiden Bundesländern Fahrt auf. Doch wie können Large Language Models die Arbeitslast in der Justiz unterstützen?
(© Ariwasabi – stock.adobe.com / KI-generiert)

Der Startschuss für ein innovatives KI-Projekt ist gefallen: Mit einem generativen Sprachmodell in der Justiz sollen in Zukunft Richterinnen und Richter bei Massenverfahren entlastet werden. Hierfür wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen Bayern und Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Beide Bundesländer wollen das Modell bis Ende 2026 innerhalb des Forschungsprojekts „Das Generative Sprachmodell der Justiz (GSJ)“ trainieren und erproben. Finanziert wird das Projekt aus Mitteln der Digitalisierungsinitiative des Bundes für die Justiz.

„Durch die rasante Entwicklung im Bereich generativer KI stehen wir am Beginn eines neuen Zeitalters. Das führt zu großen Chancen, aber auch zu großen Herausforderungen“, erklärte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. „Die Potenziale von KI und Legal Tech wollen wir in der Justiz nutzen, um unsere durch Massenverfahren und neue Kriminalitätsphänomene stark geforderten Gerichte zu entlasten.“

Hilfreich wird die KI vor allem darin sein, unstreitige Sachverhalte aus einer Akte herauszufiltern, Schriftsätze aus verschiedenen Akten zu vergleichen und neue Text-Bausteine zu formulieren. „Juristinnen und Juristen arbeiten viel mit Sprache, deshalb berührt generative KI die juristische Welt in besonderer Weise. Künstliche Intelligenz kann immer nur ein Hilfsmittel sein“, sagte Georg Eisenreich. Ihm ist vor allem wichtig, dass der Entscheid über ein Urteil nach wie vor in der Hand der Richterinnen und Richter liegt.

Gestützt wird das GSJ durch die Technische Universität München unter der Leitung des Legal-Tech-Experten Prof. Dr. Matthias Grabmair. Außerdem begleitet Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb von der Universität zu Köln die KI auf wissenschaftlicher Basis für die nächsten Jahre.

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