Schwerpunktthemen und Zielbilder

Auf verschiedenen Wegen zum gemeinsamen Ziel

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Auch im Bereich Standardisierung soll in den kommenden drei Jahren viel passieren, Grundlage ist das seit 2024 pilotierte Föderale IT-Standardisierungsboard. „Bis 2028 sollen die fünf wichtigsten Standards in der öffentlichen Verwaltung verbindlich umgesetzt werden“, so Schlömer. Parallel dazu werde ein strukturiertes Prozess- und Vorgehensmodell etabliert, das ein kontinuierliches Lifecycle-Management der Standards sicherstelle. Ziel: einheitliche IT-Strukturen über alle Verwaltungsebenen hinweg fördern. „Die Standardisierung erfolgt in enger Abstimmung mit Akteuren aus der öffentlichen Verwaltung, der Privatwirtschaft und der Wissenschaft. Dabei wird insbesondere auch das Deutsche Institut für Normung (DIN e. V.) aktiv in die Entwicklung eingebunden“, erläutert Schlömer.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, um die Zielbilder des Schwerpunktthemas umzusetzen, ist für Schlömer der Abbau bestehender Digitalisierungshemmnisse – mithilfe wirksamer Methoden und praxis­erprobter Ansätze. „Hierzu gehört die kollaborative Analyse rechtlicher Rahmenbedingungen wie dem Verwaltungsverfahrensrecht, der Bundes- und Landeshaushaltsordnungen sowie bestehenden Geschäftsordnungen“, sagt Schlömer. Gleichzeitig werde die verpflichtende Analyse und Modellierung von Geschäftsprozessen weiter gestärkt, um Optimierungspoten­ziale systematisch zu identifizieren und umzusetzen. Auch experimentelle Formate wie kollegiale Fallbearbeitung oder Werkstattreihen sind angedacht.

„Inzwischen zeichnen sich die Projekte ab, die im kommenden Jahr umgesetzt werden sollen“, sagt Schlömer im Hinblick auf die Zielbilder. „Als Mitglied der Jury war es uns besonders wichtig, Doppelentwicklungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Vorhaben realistisch, umsetzbar und verhältnismäßig sind.“ Im Bereich der digitalen Transformation sowie themenübergreifend seien „erfreulicherweise“ zahlreiche Anträge eingereicht worden. „Ich nehme daraus mit“, sagt er, „dass die Impulse, die wir aus Sachsen-Anhalt in die Föderale Digitalstrategie eingebracht haben, auf breite Zustimmung stoßen und kreative Ideen angestoßen haben. Das freut mich sehr – und ich bin gespannt, welche Entwicklungen wir auf dieser Grundlage in den kommenden Wochen noch beobachten werden.“

Digitale Infrastruktur

Beim Schwerpunktthema „Digitale Infrastruktur“ umfassen die Zielbilder folgende Bereiche:

  • Durchgängige Digitalisierung mit zum Beispiel effektiven, nutzbaren und performanten Infrastrukturen sowie durchgängig digitalisierten, nutzerzentrierten und ebenenübergreifenden Prozessen als auch vollständig und interoperabel zusammenpassenden Komponenten.
  • Durchgängige Automatisierung mit der Deutschen Verwaltungscloud als Digitalisierungsplattform der Verwaltung, einer automatisierten Infrastruktur und Modernisierung der IT-Anwendungslandschaft der Verwaltung sowie Skalierungsoptionen und technologische Innovation.
  • Starke Vereinfachung mit beispielsweise reduzierter Komplexität von Beginn an und schneller Umsetzung, gebündelten Lösungskompetenzen, etablierten Experten-Hubs, vereinfachten Beschaffungen, aber auch mit neuen Arbeitsweisen.
  • Starke Resilienz mit flexiblen, in Ausnahmesituationen resilienten und erschwinglichen Infrastrukturen – und zwar vom Bund bis zur kleinsten Kommune – sowie einer staatlichen Handlungsfähigkeit durch unabhängige ­Lösungen und einer Wechselfähigkeit der Komponenten.

Stefan Sauer(Bild:  Stefan Sauer)
Stefan Sauer
(Bild: Stefan Sauer)

„Hessen hat im ersten Schritt fünf Projekte zur Erreichung der Ziele beim IT-Planungsrat eingereicht“, sagt der hessische Themenpate Stefan Sauer. „Diese beinhalten Maßnahmen beispielsweise zur Bereitstellung von Notfallkapazitäten, von Basiskomponenten in der Deutschen Verwaltungscloud, der Verfügbarkeit leistungsfähiger ausgebauter Netze oder die Etablierung einer Community-Plattform von Cloud/IT-Verbünden für Verwaltungsleistungen.“ Alle von Bund und Ländern eingereichten Projektanträge würden von der FITKO bewertet und priorisiert. „Welche Projekte letztendlich umgesetzt werden, wird vom IT-Planungsrat entschieden“, betont der Staatssekretär für Digitalisierung und Innovation.

Aktuell laufen die Bewertung und Priorisierung der Projekte, die Entscheidung fällt bei der nächsten Sitzung des IT-Planungsrats am 26. Juni 2025. „Maßnahmen, für die keine Anträge genehmigt werden, können nicht umgesetzt werden. Davon hängt wiederum die Erreichung der Ziele ab“, macht Sauer klar.

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