Die Akzeptanz künstlicher Intelligenz in der Verwaltung wächst. Mehr als zwei Drittel der Bundesbürger befürworten den KI-Einsatz bei der Bearbeitung ihrer Anträge. Die finale Entscheidung sehen die meisten jedoch weiterhin beim Menschen. Das zeigt eine repräsentative Bitkom-Umfrage zur SCCON 2026.
Eine KI, die direkt mit Bürgerinnen und Bürgern interagiert und Verwaltungsdienstleistungen erbringt, war bis vor wenigen Jahren im Reich der Fantasie angesiedelt. Doch mehr und mehr Bürgerinnen und Bürger können sich offenbar mit der Situation anfreunden, so eine Studie des Branchenverbands Bitkom.
(Bild: Gemini / KI-generiert)
Der Digitalverband Bitkom hat im Vorfeld der Smart Country Convention (SCCON) eine repräsentative Umfrage zur Digitalisierung der Verwaltung vorgelegt. Demnach befürworten 70 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Bearbeitung ihrer Anträge. Im Vorjahr lag der Anteil bei 63 Prozent. Bitkom und Messe Berlin stellten die Ergebnisse am 6. Oktober gemeinsam mit Vertretern des SCCON-Partnerlands Portugal vor.
Bei der Frage, welche Rolle die KI übernehmen soll, fallen die Antworten ambivalent aus. Die größte Gruppe – etwas mehr als ein Drittel der Befragten – will, dass weiterhin ein Mensch prüft und entscheidet und eine KI das Ergebnis anschließend kontrolliert. 23 Prozent sprechen sich dafür aus, dass die KI den Antrag prüft und ein Mensch abschließend entscheidet (2025: 17 Prozent). 12 Prozent würden Prüfung und Entscheidung vollständig einer KI überlassen, nach 7 Prozent im Vorjahr. Der Anteil derjenigen, die eine Bearbeitung ganz ohne KI wünschen, ging von 31 auf 26 Prozent zurück.
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder bezeichnet KI als „die digitale Schlüsseltechnologie unserer Zeit“, von welcher Verwaltungen „massiv profitieren“ könnten. Die KI könne „Anträge prüfen, Unterlagen auswerten und nicht nur Routinefälle bearbeiten“.
(Bild: Bitkom)
Erwartung an eine proaktive Verwaltung
Beinahe drei Viertel der Befragten wünschen sich eine Verwaltung, die von sich aus auf die Bürgerinnen und Bürger zugeht. Das betrifft etwa einen Anspruch auf Kindergeld oder BAföG oder einen Personalausweis, der verlängert werden muss.
Die Antworten im Einzelnen:
32 Prozent möchten automatisch gefragt werden, ob sie die Leistung in Anspruch nehmen wollen, und diese dann nur noch bestätigen.
30 Prozent möchten automatisch informiert werden, um selbst aktiv werden zu können.
11 Prozent befürworten, dass die Behörde die Leistung direkt für sie beantragt.
21 Prozent lehnen ein solches proaktives Vorgehen ab.
85 Prozent möchten den Bearbeitungsstand und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer ihres Antrags jederzeit online einsehen können.
62 Prozent sprechen sich für mehr Datenaustausch zwischen Behörden aus, damit sie dieselben Angaben nicht mehrfach machen müssen.
Insbesondere der letzte Punkt zahlt auf das Once-Only-Prinzip ein, auf dem auch die Registermodernisierung aufbaut. „Der Staat weiß, wann ein Ausweis abläuft und wem eine Leistung zusteht. Er sollte dieses Wissen nutzen und von sich aus aktiv werden“, so Rohleder.
Unterschiede zwischen den Kommunen nehmen zu
Ein Großteil der Befragten (61 Prozent) sind mit den Behörden, mit denen sie in Kontakt stehen, sehr oder eher zufrieden, 35 Prozent eher oder sehr unzufrieden. Dass Behörden zu lange für die Bearbeitung von Anliegen benötigen, sagen rund drei von vier befragten Personen.
Etwas mehr als die Hälfte hält ihre Stadt oder Gemeinde für digital fortgeschritten. Die Einschätzungen gehen allerdings weiter auseinander. Ein gutes Viertel stuft die eigene Kommune als sehr fortgeschritten ein, 19 Prozent als sehr rückständig. 91 Prozent wünschen sich, dass ihre Kommune die Digitalisierung mit mehr Nachdruck verfolgt. Das stellt den höchsten Wert seit 2019 dar. „Gute Lösungen müssen schneller in die Fläche gebracht werden, keine Kommune muss das digitale Rad neu erfinden“, so Rohleder.
Rechtlicher Rahmen für KI-gestützte Entscheidungen
Für vollautomatisierte Entscheidungen gelten enge rechtliche Vorgaben. Nach § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein vollständig automatisierter Verwaltungsakt nur zulässig, wenn eine Rechtsvorschrift dies erlaubt und weder Ermessen noch Beurteilungsspielraum bestehen. Artikel 22 DSGVO schränkt ausschließlich automatisierte Einzelentscheidungen weiter ein.
Der EU AI Act stuft zudem diejenigen KI-Systeme als hochriskant ein, mit denen Behörden Ansprüche auf grundlegende öffentliche Leistungen prüfen oder über deren Gewährung entscheiden. Das gilt auch, wenn die finale Entscheidung bei einem Menschen liegt. Durch den Digital Omnibus greifen die zugehörigen Pflichten ab dem 2. Dezember 2027. Bei der Einordnung der Ergebnisse sei allerdings zu berücksichtigen, dass die Umfrage Erwartungen und nicht in erster Linie Erfahrungen mit bereits eingesetzten KI-Anwendungen abbilde, so der Bitkom.
SCCON mit erstem Resilience Day
Die SCCON findet vom 13. bis 15. Oktober 2026 auf dem Berliner Messegelände statt. Die Veranstalter erwarten mehr als 23.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, über 600 Aussteller und mehr als 850 Referenten auf sieben Bühnen. Darunter werden auch Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, sowie Gonçalo Matias, portugiesischer Minister für Staatsreform, sein.
Am 15. Oktober widmet sich erstmals ein eigener Resilience Day der Widerstandsfähigkeit im Krisenfall. Dort sprechen unter anderem Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts, und Florian Hager, ARD-Vorsitzender und Intendant des Hessischen Rundfunks.
Stand: 08.12.2025
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