Cloud Computing in der Öffentlichen Verwaltung

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Ein Prozess der Anpassung und Neuorientierung

Horst Westerfeld entgegnete: „Das, was der Kollege Lühr eben ansprach – nämlich Vertrauen zu schaffen – scheint mir im Gesamtprozess am wichtigsten. Auch das Loslassen von Zuständigkeiten gehört hierher. Ebenso gehört die Erkenntnis, dass ein Land, eine Kommune oder ein Landkreis nicht alles selbst machen muss, hierher.“

So seien die Länder in diesem Prozess schon recht weit fortgeschritten, wie die Beispiele KONSENS und ELSTER zeigen würden. Bei KONSENS hätten der Bund und die Länder beschlossen, eine einheitliche Software für die Steuerverwaltung zu entwickeln und die Federführung für das Gesamtprojekt fünf Ländern überlassen. „Hier gibt es also durchaus einen Entwicklungsprozess. Und das gilt nicht nur für KONSENS. Auch in der Justizverwaltung gibt es zahlreiche Kooperationen. Man hat nicht nur erkannt, dass man zusammenarbeiten muss, man will in vielen Fällen inzwischen auch an einem Strang ziehen“, so Westerfeld.

„Ich glaube, die Öffentliche Verwaltung hat in den vergangenen fünf Jahren eine ganze Menge Fahrt aufgenommen. Das sollten wir weiter fortführen, auch wenn die Systeme der Öffentlichen Verwaltung sehr komplex sind“, so Westerfeld. Im Übrigen sei auch in der Industrie noch völlig ungeklärt, welche Geschäftsprozesse in einer Cloud abgewickelt werden sollen. Auch die Frage der Datenhoheit sei noch längst nicht in allen Fällen gelöst. Aber die Private Clouds im Sinne von Verwaltungsclouds seien mit Sicherheit ein Thema, das es zu forcieren gelte.

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