Öffentliche Aufträge XRechnung für Behörden ab sofort Pflicht
Seit 20. April 2020 müssen alle Behörden XRechnung empfangen können. Für den Bund folgt im November eine eInvoicing-Pflicht, andere Rechnungen werden ab dem Stichtag zurückgewiesen. Unternehmen sollten sich spätestens jetzt auf die XRechnung vorbereiten und sich mit Verboten, Ausnahmen und Umsetzung vertraut machen.
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Die XRechnung ist ein Datenmodell, welches nun als Standard für elektronische Rechnungen etabliert wird. Im ersten Schritt geht es um jene Rechnungen, die an die öffentlichen Auftraggeber in Deutschland gesendet werden. Mit dem Standard XRechnung setzt Deutschland die EU-Vorgaben (CEN) für die Daten in einer elektronischen Rechnung um. Die Einführung wurde bis spätestens zum 18. April 2020 angesetzt. Ab diesem Stichtag kann das Format an alle öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden. Zudem können elektronische Rechnungen im XRechnungsformat europaweit empfangen und verarbeitet werden.
Ende November auch beim Bund verbindlich
Ab dem 27. November 2020 müssen der Bund und Bremen alle Rechnungen elektronisch empfangen, es gilt die eInvoicing-Pficht. Ausnahmen bestehen bei Direktkauf bis 1.000 Euro, einer Geheimhaltung bedürftigen Rechnungsdaten oder einer Auslandsbeschaffung.
Während einer Übergangsfrist bis zum 27.11.2020 können Rechnungen an den Bund auch weiterhin in Papierform eingereicht werden. Ab dem Stichtag folgt dann die ausschließliche Verpflichtung zum rein elektronischen Rechnungsaustausch mit allen Rechnungsempfängern auf Bundesebene. Ab dem 27. November 2020 dürfen die Rechnungsempfänger des Bundes alle Rechnungen zurückweisen, welche in Papierform oder anderen Formaten eingehen.
Dass bereits vor dem Stichtag viele Unternehmen von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen, wünscht sich das Bundesinnenministerium (BMI). So sagt Staatssekretär Klaus Vitt: „Wir haben mit der Einführung der eRechnung ein Etappenziel auf unserem Weg, Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch anzubieten, erreicht. Sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung können nun die Vorteile der digitalen Rechnungsstellung und Bearbeitung umfassend nutzen.“
Webinar für B2G-Unternehmen
Für Unternehmen stellen sich in dieser Situation zahlreiche Fragen nach rechtlichen Anforderungen, erlaubten Austauschformaten und der generellen Herangehensweise/Best Practices. Antworten liefert die Webinarreihe zum Thema „eInvoicing B2G 2020 – Vor dem Stichtag zur gesetzlich verpflichtenden eRechnung“. Im vierten Termin der Serie am 29.4.2020 gibt Richard Putz von der Kanzlei Holzeisen Reich Oberthaler Putz eine praxisfundierte Einschätzung zur eInvoicing-Situation in Italien, das in Sachen eInvoicing ein Vorreiter in der EU ist.
Studie zur Umsetzung von eInvoicing-Projekte
Wie sind Deutschlands größte Unternehmen bei Ausgangs- und Eingangsrechnungen aufgestellt? Welche Formate nutzen sie und welche Erfahrungen haben sie bei der Umsetzung von eInvoicing-Projekten gemacht? Mit dem Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation hat Comarch eine Marktstudie unter Deutschlands 700 größten Unternehmen durchgeführt. Die Studie steht online zum Download bereit.
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Workshop eRechnung
Erfolgreiche Einführung mit der XRechnung?
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