Interview zur elektronischen Schutzrechtsakte „Wir brauchen dringend einheitliche Regeln“

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Michael Ganzenmüller, Leiter der Hauptabteilung 2 Information des DPMA, und Dr. Hans Dieter Mieskes, Referat 2.3.1 und Projektleiter von „DPMAmarken“, erläutern im Gespräch mit eGovernment Computing, wo die Herausforderungen bei der Einführung der vollelektronischen Schutzrechtsakte im Markenbereich lagen.

Dr. Hans Dieter Mieskes (l.) und Michael Ganzenmüller
Dr. Hans Dieter Mieskes (l.) und Michael Ganzenmüller
(Bild: Harald Töpfer)

Herr Ganzenmüller, Herr Dr. Mieskes, fünf Jahre intensiver Projektarbeit liegen hinter Ihnen. Was sehen Sie in der Rückschau als die größte Herausforderung an?

Ganzenmüller: Große Herausforderungen lagen natürlich in der fachlichen Umsetzung eines solch komplexen Projektes, insbesondere in der Ablaufsteuerung. Wirklich an die Grenzen gebracht haben­ uns aber größere Änderungsanforderungen. Dank der Kompromissfähigkeit unseres Technologiepartners HP hat es zum Glück geklappt, aber in dieser Phase hätte das Projekt auch scheitern können.

Worum ging es bei diesen Anforderungen denn?

Ganzenmüller: Hauptgrund waren die Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel die Patentrechtsnovelle, die Einführung des europäischen Zahlungsraums und des SEPA-Verfahrens.

Dr. Mieskes: Aber auch die technische Basis hatte sich gravierend verändert. Das Markensystem ist ja in die komplexe Systemlandschaft des DPMA eingebettet und nutzt eine Reihe von IT-Querschnittsdiensten, die im Rahmen der Fachanwendung „DPMApatente“ und „DPMAgebrauchsmuster“ entwickelt wurden. Im Projektverlauf gab es an der Basis dieser Systemlandschaft einen Wechsel von Oracle-Middleware auf IBM-Websphere, der Auswirkungen auf diese Querschnittsdienste hatte und auch entsprechend Anpassungen am Markensystem erforderlich machte. Schließlich mussten wir auch noch Schnittstellen zum Bundespatentgericht und dem europäischen Markenamt anpassen, die sich geändert hatten.

Sie haben gerade die elektronische Schutzrechtsakte für Patente und Gebrauchsmuster erwähnt, die Mitte 2011 in den Produktivbetrieb ging. Gibt es gravierende Unterschiede zwischen dem Patent- und dem Markenprojekt?

Dr. Mieskes: Die gibt es. Im Patentprojekt haben wir in einem Schritt von der Papier- auf die ­digitale Akte umgestellt. Im Markenbereich gab es bereits seit 2006 ein teildigitalisiertes System, das auf .Net und einem .Net-Klienten basierte …

Ganzenmüller: … deshalb haben wir uns auch entschieden, für „DPMAmarken“ weiter auf .Net zu setzen, obwohl das eigentlich nicht der Philosophie unseres Hauses entspricht. Im Bereich Patente und Gebrauchsmuster kommt dagegen „ECLIPSE RCP“ zum Einsatz. Beide Systeme besitzen aber eine Service-orientierte Architektur und basieren auf J2EE.

Dr. Mieskes: Es sind auch unterschiedliche Anforderungen, welche die Schutzrechte haben. Zum Beispiel sind Patentdokumente schwarz-weiß, bei Marken hat man dagegen oft farbige Abbildungen, bei denen die Farbqualität eine entscheidende Rolle spielt.

Ganzenmüller: Ein ganz gravierender Unterschied liegt auch in der Aktenbearbeitung. Beim System Patente/Gebrauchsmuster ist eine ablaufgesteuerte Prozessbearbeitung im Einsatz, beim Markensystem sind die Verfahren dagegen aufgabengesteuert.

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