Brauchen wir eine Agentur „Digitales Deutschland“? Wie eGovernment in Deutschland an Tempo zulegen kann
An der Gesetzeslage liegt es jedenfalls nicht, wenn die Umsetzung von eGovernment in Deutschland noch nicht so weit ist, wie sie eigentlich sein könnte. Dabei gäbe es genug Möglichkeiten, die Schlagzahl bei der Umsetzung zu erhöhen, so die Meinung unseres Autors, Dr. Helmut Drüke.
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In den letzten Jahren sind in Deutschland bahnbrechende Gesetze in diesem Bereich erlassen worden. Die Änderungen reichen von der Änderung des Grundgesetzes in Art. 91 mit der Verbesserung der Bund-Länder-Kooperation über das Personalausweisgesetz mit der Einführung der elektronischen Identität (eID) bis zum eGovernment-Gesetz mit der Einführung von eAkte und ersetzendem Scannen – um nur einige zu nennen. All diese Gesetze sind geeignet, die Verwaltungsarbeit in der Bundesverwaltung und – durch synchrone Landesgesetzgebung – auch in den Landesverwaltungen effektiver und servicefreundlicher zu gestalten, kurz: eGovernment Realität werden zu lassen.
Dennoch nur Mittelfeld
Dennoch bescheinigt die EU-Kommission mit ihrem „eGovernment Benchmark Report 2014“ Deutschland im europäischen Vergleich nur einen Platz im Mittelfeld. Deutschland findet sich dort auf der dritten von vier Bewertungsstufen, deutlich hinter den Spitzenreitern Malta und Österreich. Beim Kriterium „Nutzerorientierung“ ist Deutschland gerade einmal durchschnittlich, in den Kriterien „Transparenz“ und „grenzüberschreitende Mobilität“ mäßig.
Dem Benchmark zufolge sind auch die „Schlüsselkomponenten für eGovernment (eID, eDocuments, Authentic Sources, eSafe, Single-Sign On)“ nur „mäßig“ entwickelt. Deutschland erscheint in einem für die Zukunftsgestaltung so entscheidenden Politikfeld wie eGovernment bislang eher als Nachzügler denn als Vorbild.
Digitale Agenda und Digitale Verwaltung
Dabei gäbe es Möglichkeiten, die Umsetzung von eGovernment in Deutschland zu beschleunigen. Die Verantwortlichen in der Politik haben einige Hebel in der Hand, um den Weg zu einer Umstrukturierung der Verwaltung zu ebnen. Der eine Hebel sind weitere gesetzliche Regelungen und eine Optimierung der Steuerung des Verwaltungsumbaus. Der andere besteht darin, den Initiativen „Digitale Agenda 2014-2017“ und „Digitale Verwaltung 2020“ durch eine optimierte Steuerung zum Erfolg zu verhelfen.
Die Umsetzung eines eGovernment-Ansatzes wird aber noch zu großen Teilen durch ressortspezifische Einzellösungen, eine unzureichende ressort- und behördenübergreifende Zusammenarbeit und einen fehlenden Gesamtansatz gehemmt.
Auch stellt sich die Frage, ob Ministerien überhaupt die geeignetsten Institutionen sind, um solche Programme operativ zu steuern. Sind sie doch, zumindest was ihre Führungsstruktur angeht, immer der Logik der Legislaturperiode und damit den Partei-Interessen ausgesetzt.
Der Arbeitsebene bleibt zu wenig Spielraum, abseits von politischen Konjunkturen Programme zu steuern. Zudem gehört das Management von Initiativen nicht zu den hoheitlichen Aufgaben eines Ministeriums und auch nicht zu seinen Kernkompetenzen.
Wenn die Umsetzung im Vordergrund steht, sind besser geeignete Organisationen gefordert. Auf der Tagesordnung stünde also ein Paradigmenwechsel in der gesamten Bundesverwaltung.
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