EU-Direktive 2019/1937 Whistleblowing-Plattformen müssen eingerichtet werden

Von Dr. Dietmar Müller

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Die europäische Union hat Ende Oktober 2019 die EU-Hinweisgeberrichtlinie verabschiedet, die im Dezember darauf auch gleich in Kraft trat. Bis zum 17.12.2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern in nationale Gesetze zu überführen.

Alle deutschen Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern müssen eine anonyme Hinweisgeberlösung anbieten.
Alle deutschen Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern müssen eine anonyme Hinweisgeberlösung anbieten.
(Bild: gemeinfrei© FotoArt-Treu / Pixabay)

Das bedeutet, dass alle deutschen beziehungsweise europäischen Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern eine anonyme Hinweisgeberlösung anbieten müssen. Diese soll den Hinweisgeber, seit dem Fall Snowden gerne „Whistleblower“ genannt, vor Restriktionen schützen, wenn er einen Verstoß gegen Umwelt-, Finanz- oder andere Auflagen anzeigt.

In Deutschland verhinderten vor einigen Wochen kritische Stimmen der CDU/CSU die Überführung der Direktive in nationales Recht. Aktuell können Hinweisgeber aber in Hannover, Berlin, Braunschweig, Leipzig, Mainz und Potsdam Missstände über ein System der Stadtverwaltung melden, fand Business Keeper heraus, ein Anbieter für elektronische Hinweisgebersysteme.

„Es ist sehr erfreulich, dass es ohne ein entsprechendes Gesetz in Deutschland Stadtverwaltungen gibt, die Whistleblower-Schutz derart priorisieren. Auch ist die Umsetzung von Hinweisgeberplattformen in einigen Städten für dieses Jahr geplant. Hinzu kommt, dass einige Verwaltungen Ombudspersonen bzw. Vertrauensanwälte bestellen. Dennoch verfügen viele Städte aktuell über kein umfassendes System, das Hinweisgebenden garantiert anonyme Meldungen ermöglicht“, so Kai Leisering, Geschäftsführer von Business Keeper.

Business Keeper ist aber nicht allein auf weiter Flur. Auch andere Hersteller offerieren entsprechende Systeme, u.a. etwa LegalTegrity, CONFDNT oder auch EQS mit seiner Integrity Line.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf unserem Schwesterportal Cloudcomputing Insider.

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