In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich in Bund und Ländern viel getan: Die Bundesregierung verfügt nun über einen nationalen Sicherheitsrat, der regelmäßig und zu krisenbezogenen Sitzungen zusammentritt. Unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers Friedrich Merz sollen Wissen und Kompetenzen aus innerer, äußerer, wirtschaftlicher und digitaler Sicherheitspolitik gebündelt werden. Der nationale Sicherheitsrat trifft die abschließenden Entscheidungen auf Basis des Lagebildes zur nationalen Sicherheit und über die daraus resultierenden politischen Maßnahmen. Außerdem zählt zu seinen Kernaufgaben auch die Fortschreibung der nationalen Sicherheitsstrategie, Planung und Vorbereitung auf die aktuelle und langfristige Bedrohungslage sowie die Entwicklung von Handlungsoptionen. Dabei handelt er präventiv, indem Krisensimulationen und sicherheitspolitische Übungen durchgeführt werden. Mithilfe des Projekts soll Deutschland resilienter aufgestellt und die Sicherheitsarchitektur gestärkt werden.
Nahezu zeitgleich stellte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt drei Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit vor. Diese beinhalten zunächst die Unterstützung der Cyberabwehrbefugnisse von nationalen Sicherheitsbehörden. Das Bundesministerium des Innern (BMI) plant dazu bis Ende des Jahres einen Entwurf vorzulegen. Des Weiteren soll die Zusammenarbeit mit dem Bundesverteidigungsministerium vertieft und eine entsprechende gemeinsame Übung bis Mitte/Ende 2026 gestaltet werden, um die Interoperabilität der Kommunikationssysteme zu verbessern. Der dritte Eckpunkt befasst sich mit einem Realisierungskonzept für eine (teil-) automatisierte Abwehr im Netz („Cyber-Dome“).
Das Bundeskabinett hat zuvor bereits den umfassenden Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit beschlossen, mit dem die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende IT-Sicherheitsrecht modernisiert werden. Dobrindt teilte mit, dass dieses Gesetz für ein wesentlich höheres Sicherheitsniveau für Wirtschaft und Verwaltung sorgen wird: „In Zukunft werden nicht nur Unternehmen eine aktivere Rolle übernehmen, auch die Bundesverwaltung soll besser abgesichert werden.“
Hinzu kommt der Beschluss des Gesetzentwurfs zum KRITIS-Dachgesetz, den das Bundeskabinett kürzlich bekannt gab. Hiermit wird erstmals einheitlich und sektorübergreifend der physische Schutz kritischer Infrastrukturen auf Bundesebene in den Blick genommen und in einen rechtlichen Rahmen gefasst. Auch zu diesem Beschluss teilte Dobrindt seine Zustimmung mit: „Wir schaffen dafür einheitliche Mindeststandards, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring. Unser Ziel ist klar: Die Abwehrfähigkeit und Resilienz unserer kritischen Infrastrukturen muss gehärtet werden.“
In Zukunft gilt: Schwachstellen werden schneller erkannt – ob bei Naturkatastrophen, Sabotage, Terroranschlägen oder menschlichem Versagen. Denn Betreiber kritischer Infrastrukturen sind künftig dazu verpflichtet, Vorfälle auf einem Onlineportal des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. Das Störungsmonitoring unterstützt bei der Analyse von Schwachstellen und soll gegebene Lücken effizient schließen.
Das KRITIS-Dachgesetz dient außerdem dazu, das NIS‑2‑Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) zu ergänzen, das bereits die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen fokussiert und ausbaut.
Noch im vergangenen Jahr bewertete das BSI die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland als äußerst angespannt. Trotz zunehmender Bedrohungen war jedoch ein steter Zuwachs an Resilienz im Digitalraum Deutschlands erkennbar – ein Trend, der sich mit den aktuellen Gesetzesinitiativen fortsetzt. Entscheidend wird sein, ob die weitere Umsetzung und Kontrolle mit dem wachsenden Gefährdungspotenzial Schritt halten können.
Stand: 08.12.2025
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