MPK-Beschluss steht Was verspricht die Föderale Modernisierungsagenda?

Von Stephan Augsten 5 min Lesedauer

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It’s a wrap: Am 4. Dezember 2025 wurde – nach Monaten der Handlungsempfehlungen, Absichtserklärungen und Verhandlungen – die „Föderale Modernisierungsagenda“ im Zuge der Ministerpräsidentenkonferenz besiegelt. Das 200-Maßnahmen-Paket soll Bürokratie massiv abbauen und Verfahren grundlegend vereinfachen.

Als MPK-Vorsitzender betonte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer: „Wenn Strukturen gebündelt werden, erleichtern wir Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Leistungen und entlasten gleichzeitig die Verwaltungen.“(Bild: ©  Staatskanzlei RLP / Henning Schacht)
Als MPK-Vorsitzender betonte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer: „Wenn Strukturen gebündelt werden, erleichtern wir Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Leistungen und entlasten gleichzeitig die Verwaltungen.“
(Bild: © Staatskanzlei RLP / Henning Schacht)

Was bereits im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 mit vielerorts geforderten strukturellen Reformen und der Idee eines Digitalministeriums des Bundes begann, ist knapp ein Jahr später Realität: Unter dem diesjährigen Vorsitz von Rheinland-Pfalz hat die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) die föderale Modernisierungsagenda auf den Weg gebracht. „Das ist ein großer Erfolg“, sagte der MPK-Vorsitzende und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer nach dem Treffen. Die föderale Modernisierungsagenda markiert den Höhepunkt eines monatelangen Prozesses.

Verschiedene Akteure und Gremien im Bereich E-Government, darunter der Nationale Normenkontrollrat, die Initiative D21 e.V., die Initiative für einen handlungsfähigen Staat und viele weitere, hatten bereits Ende 2024 tiefgreifende strukturelle Reformen gefordert, um Deutschland in Sachen Handlungsfähigkeit sowie digitale Transformation und Teilhabe zukunftsfähig aufzustellen. Nicht nur die Gründung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), auch dessen vergleichsweise schneller Aufbau können als Beleg dafür gelten, dass die aktuelle Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz die Zeichen der Zeit erkannt hat.

Konkret beschritten der Bundeskanzler und die 16 Ministerpräsidenten den Weg zur Modernisierungsagenda mit einem gemeinsamen Beschluss am 18. Juni 2025. Seinerzeit vereinbarten sie, Reformen zu erarbeiten, „mit denen die staatliche Verwaltung und öffentliche Organisation in Deutschland grundlegend und übergreifend erneuert und verschlankt werden sollen“, wie es im jüngst vorgelegten Beschlussdokument heißt.

In den folgenden Monaten arbeiteten gemeinsame Arbeitsgruppen von Bund und Ländern an den einzelnen Bereichen. Dabei flossen insbesondere Vorschläge der Initiative für einen handlungsfähigen Staat, des Nationalen Normenkontrollrats und der Kommunen ein. „Wir haben in den vergangenen Monaten alles auf den Prüfstand gestellt und weitreichende Maßnahmen beschlossen“, erklärte Schweitzer, der als Vorsitzender den Prozess steuerte. Rheinland-Pfalz brachte dabei die Erfahrungen aus zwei eigenen Bürokratie-Abbau-Paketen ein.

Parallel dazu entwickelte die Bundesregierung ihre eigene Modernisierungsagenda für die Bundesverwaltung, die ebenfalls im Oktober 2025 vorgestellt wurde. Beide Programme ergänzen sich und bilden zusammen die umfassendste Verwaltungsreform seit Jahrzehnten.

Paradigmenwechsel: Vertrauen statt Kontrolle

Die Agenda umfasst über 200 konkrete Maßnahmen in fünf zentralen Handlungsfeldern: Bürokratieabbau, schnellere Verfahren, effiziente staatliche Strukturen, digitale Prozesse und bessere Rechtsetzung. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand deutlich zu reduzieren, die Effizienz zu steigern und den Personalbedarf erheblich zu senken.

Im Zentrum des Ganzen steht ein fundamentaler Kulturwandel. „Deutschland hat in seiner föderalen Struktur immer wieder bewiesen, dass es die Kraft und Fähigkeit zu grundlegender Erneuerung besitzt“, heißt es dazu im Beschluss. Die Reform basiert auf einer „Kultur des Vertrauens, der Effizienz und der Eigenverantwortung“. Übermäßige Kontrolle soll also der Vergangenheit angehören, was sich nicht zuletzt anhand der der sogenannten „Lastenumkehr“ zeigt: Vollständig eingereichte Anträge gelten künftig nach drei Monaten automatisch als bewilligt, wenn die Behörde nicht reagiert. „Antragsteller müssen nicht mehr ohne Ende warten“, betonte Schweitzer. Viele Genehmigungspflichten werden durch einfache Anzeigeverfahren ersetzt, E-Mails werden als offizielle Schriftform im Behördenverkehr anerkannt.

Bürgerinnen und Bürger profitieren überdies an verschiedenen Stellen vom Bürokratieabbau. Menschen über 70 erhalten Personalausweise mit unbefristeter Gültigkeit, das Beantragen von Pässen im Allgemeinen wird vereinfacht, ebenso die elektronische An-, Um- und Abmeldung von Wohnungen. Amtliche Beglaubigungen werden nur noch in Ausnahmefällen verlangt. „Bürgerinnen und Bürger sollen im Alltag auch spüren, dass sich etwas verbessert“, heißt es auf der Webseite der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Beispielsweise sollen auch Reparaturen an Aufzügen und Rolltreppen in Bahnhöfen und öffentlichen Gebäuden messbar schneller erfolgen.

Historische Entlastung für Unternehmen

Mindestens ein Drittel aller Berichts-, Auskunfts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen wird abgeschafft. Die Bürokratiekosten sollen um 25 Prozent bzw. rund 16 Milliarden Euro sinken – mit dem Effekt, dass auch die Unternehmen Zeit und Personalkosten einsparen dürften, so die Rechnung der MPK. Ähnlich gelagerte Pflichten müssen nur noch einmal erfüllt werden. Unternehmensgründungen sollen binnen 24 Stunden möglich werden – ein ambitioniertes Ziel angesichts der derzeit rund 6.000 verschiedenen kommunalen Prozessvarianten, die zu einem einheitlichen Verfahren verschmolzen werden. Die Übererfüllung von EU-Recht wird zurückgeführt, etwa beim Tierarzneimittelgesetz und Datenschutz.

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Digitaler Sprung nach vorn

Die Verwaltungen werden durch den „Deutschland-Stack“ (D-Stack), eine nationale Technologieplattform, grundlegend modernisiert. Dokumente wie Führerschein, Reisepass und Personalausweis werden digital zusammengefasst, Verwaltungsverfahren durchgängig digitalisiert und KI-unterstützt. Letzteres gilt auch für eine sogenannte Deutschland-App, die einen zentralisierten Online-Zugang zu den digitalen Leistungen ermöglichen soll.

„Wir Länderchefinnen und -chefs sehen in der Modernisierung staatlicher Abläufe einen entscheidenden Hebel, um mittelfristig Kosten zu reduzieren. Wenn Strukturen gebündelt werden, erleichtern wir Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Leistungen und entlasten gleichzeitig die Verwaltungen“, erklärte Schweitzer. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung wird beim Kraftfahrtbundesamt zentralisiert, 400 lokale Zulassungsbehörden damit entlastet. Mindestens die Hälfte aller verwaltungsinternen Berichtspflichten soll wegfallen. Auf Bundesebene wird parallel der Personalbestand bis 2029 um acht Prozent reduziert, die Sachkosten sollen um zehn Prozent sinken.

Experimentierräume für Innovation

Die Agenda soll zudem systematisch Freiräume für Neues schaffen. Durch Reallabore und Experimentiergesetze können Verwaltungen innovative Wege erproben. „In Rheinland-Pfalz haben wir das mit einer Experimentierklausel für unsere Kommunen bereits vorgeschlagen“, sagte Schweitzer. Einzelne Kommunen sollen befristet von Regelungen abweichen können. In der Justiz startet ein komplett neues Online-Verfahren für Zivilprozesse. Die Zivilprozessordnung erhält dafür ein eigenes Buch „Erprobung und Evaluierung“. Für einfache Steuerfälle werden automatisierte Steuererklärungen ausgeweitet.

Finanzierung bleibt der Knackpunkt

Bei aller Einigkeit blieb die Finanzierungsfrage zunächst ungeklärt. Die Frage einer fairen Kostenübernahme durch den Bund für Belastungen aus Bundesgesetzen – die sogenannte Veranlassungskonnexität – wird weiterverhandelt. Schweitzer verwies auf die dramatische Lage vieler Kommunen: Der Deutsche Landkreistag prognostiziert für 2025 ein Defizit von 35 Milliarden Euro. „Wir brauchen Verbindlichkeit und gemeinsamen Mut für die Umsetzung“, mahnte der MPK-Vorsitzende.

Weiterhin betonte er: „Weil das Ergebnis so wichtig ist, haben wir uns in der Länderfamilie darauf verständigt, die Beratungen mit dem Bund fortzusetzen.“ Schweitzer erinnerte den Bund an dessen Koalitionsvertrag, der eine angemessene finanzielle Ausstattung kommunaler Aufgaben sowie finanzielle Unterstützung bei Mehrausgaben sowie Mindereinnahmen der Länder und Kommunen vorsehe. „Die in der Föderalen Modernisierungsagenda genannten sowie mögliche zukünftige Maßnahmen dürfen laufende und künftige Haushalte nicht belasten“, heißt es denn auch im MPK-Beschluss.

Straffer Zeitplan mit klarem Monitoring

Mit dem Reformpaket vollziehen Bund und Länder gemeinsam eine „Zeitenwende in der Staatsmodernisierung“, wie Schweitzer es formulierte, die Umsetzung folgt einem ambitionierten Zeitplan. Viele Maßnahmen sollen bereits 2026 greifen, die komplette Umsetzung ist bis Ende der Legislaturperiode geplant. Das Bundeskanzleramt und die Staatskanzleien wollen einen schlanken Monitoring-Prozess etablieren. Bereits zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni 2026 wird ein erster Fortschrittsbericht erwartet.

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