Welche strukturellen Schwächen hemmen die öffentliche Verwaltung? Und wie lassen sich die Missstände beheben? Eine Problemanalyse samt konkreter Lösungsansätze hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) im Gutachten „Bündelung im Föderalstaat“ zusammengestellt.
„Deutschlands Verwaltung ächzt“, betont Prof. Dr. Sabine Kuhlmann, Stellvertretende Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat am 3. Februar 2025 das Gutachten „Bündelung im Föderalstaat – zeitgemäße Aufgabenorganisation für eine leistungsfähige und resiliente Verwaltung“ vorgelegt. Darin befassen sich die Autorinnen und Autoren intensiv mit einer aus ihrer Sicht erforderlichen Neugestaltung der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung. Auf die Kernthese heruntergebrochen lautet das Fazit: Die deutsche Verwaltung muss ihre Aufgaben künftig stärker bündeln, um trotz wachsender Herausforderungen handlungsfähig zu bleiben.
Demokratie lebt davon, dass ihre Institutionen wirksam steuern und ihre Aufgaben erfüllen können.
Prof. Dr. Sabine Kuhlmann
„Deutschlands Verwaltung ächzt“, konstatiert Prof. Dr. Sabine Kuhlmann, Stellvertretende Vorsitzende des NKR, denn auch gleich im Vorwort. Faktoren wie die Regulierungsdichte, Personalmangel, mangelnde Digitalisierung und krisenbedingte Herausforderungen brächten die öffentliche Hand an ihre Belastungs- und Leistungsgrenze. „Vielerorts ist diese bereits überschritten“, so Kuhlmann weiter. Während der Staat Handlungsfähigkeit einbüße, verlören die Bürgerinnen und Bürger das Zutrauen in Staat und Verwaltung. „Diese Entwicklung beobachtet der NKR mit Sorge“, schreibt die Verwaltungswissenschaftlerin an der Universität Potsdam. „Denn die Demokratie lebt davon, dass ihre Institutionen wirksam steuern und ihre Aufgaben erfüllen können.“
Als Hauptursache für die eingeschränkte Leistungsfähigkeit nennen die Autorinnen und Autoren des Gutachtens die starke Fragmentierung der Verwaltungsstrukturen. Wie bereits der Titel des Gutachtens verrät, sieht der Reformansatz zur Modernisierung der Verwaltung des NKR eine Bündelung von Aufgaben und Kompetenzen vor. Anders als bei einer Zentralisierung bliebe der Föderalstaat in seiner Struktur unberührt. Oder wie es in dem Gutachten heißt: „Der Reformansatz zielt explizit nicht auf die Aushöhlung des Föderalstaats [ab], sondern auf die Realisierung bestehender Effizienzpotenziale im Einklang mit den geltenden Staatsordnungsprinzipien.“
Räumliche, fachliche und funktionale Bündelung
Letztlich geht es also darum, Aufgaben dort zu konzentrieren, wo sie effizienter, schneller und kostengünstiger erbracht werden können. Dabei unterscheidet das Gutachten zwischen räumlicher, fachlicher und funktionaler Bündelung. Im ersten Fall ist eine geografische Zusammenführung der Aufgabenwahrnehmung gemeint, etwa durch zentrale Kompetenzzentren. Die fachliche Bündelung impliziert eine Spezialisierung einzelner Verwaltungseinheiten auf bestimmte Themenbereiche, die funktionale Bündelung zielt auf die Nutzung gemeinsamer Ressourcen und Verfahren ab. Konkret könne das dazu führen, dass Verwaltungsleistungen kostengünstiger, schneller und in höherer Qualität erbracht werden könnten. Als positive Beispiele nennt das Gutachten bereits umgesetzten Online-Verfahren „Führerschein“ durch das Land Hessen, die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und die Einkommensprüfung.
Für die Neuausrichtung empfiehlt der NKR ein neues Betriebsmodell, das auf den Konzepten „Government as a Platform“ (GaaP) und „Stein-Hardenberg 2.0“ basiert. Zentral ist dabei eine föderale IT-Plattform, über die Verwaltungsleistungen künftig standardisiert und modular erbracht werden sollen. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen ließen sich bereits inerhalb des bestehenden Rechtsrahmens umsetzen. Für andere empfiehlt das Gutachten gezielte Anpassungen des Grundgesetzes, etwa durch ein allgemeines Kooperationsgebot oder eine Infrastrukturkompetenz des Bundes.
Die Neuausrichtung kann nach Auffassung des NKR einem Zehn-Jahres-Plan folgen. In den ersten vier Jahren könnten zunächst ausgewählte Pilotprojekte starten. Dafür empfiehlt das Gutachten die Bildung von „Task Forces“, in denen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam neue Vollzugsmodelle entwickeln und erproben. Zuvor müsste die neue Bundesregierung das Reformvorhaben allerdings als Kernprojekt im Koalitionsvertrag verankern und eine hochrangige „Reformbotschafterin“ bzw. einen „Reformbotschafter“ ernennen. Eine neue Abteilung für Verwaltungsreform wiederum könne die Umsetzung koordinieren.
Der NKR betont, dass die Reform trotz ihrer Komplexität machbar sei: „Unsere Vorschläge sind bereits jetzt praktisch umsetzbar, da sie schrittweise angegangen werden können und wir nicht gleich die große Staatsreform fordern“, verspricht Prof. Kuhlmann. Voraussetzung sei jedoch ein gemeinsames politisches Bekenntnis zu mehr Bündelung, eine konsequente Priorisierung von Leistungen sowie die Bereitschaft aller Verwaltungsebenen zur Zusammenarbeit. Nur so könne die deutsche Verwaltung die wachsenden Herausforderungen durch demografischen Wandel, Fachkräftemangel und steigende Bürgererwartungen bewältigen.
Stand: 08.12.2025
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