Definitionen Was ist die eID-Karte?

Von jelsag |

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Die eID-Karte ist ein digitaler Identitätsnachweis für Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), zu dem Island, Norwegen und Liechtenstein gehören.

Digitaler Identitätsausweis für Europa
Digitaler Identitätsausweis für Europa
(© aga7ta – Fotolia)

Die Einführung der eID-Karte beruht auf dem „Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis“. Das sogenannte eID-Karte-Gesetz ist am 19. November 2019 in Kraft getreten. Es überträgt die Vorgaben der europäischen eIDAS-Verordnung in nationales Recht, die bereits seit dem 1. Juli 2016 gilt und vorsieht, dass in allen Mitgliedsstaaten der EU sowie des EWR elektronische Identifikations- und Vertrauensdienste angeboten werden können. Hiermit wurden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung solcher Dienstleistungen geschaffen.

Funktionen der eID-Karte

Ebenso wie der Personalausweis oder der digitale Aufenthaltstitel enthält die eID-Karte eine elektronische Ausweisfunktion. Sie ermöglicht, die Inhaberinnen und Inhaber im Rahmen digitaler Kontakte mit Behörden oder bei privaten Online-Geschäften zweifelsfrei zu identifizieren. Da die Verwendung dieser Ausweisfunktion für die gesamte Europäische Union sowie für den Europäischen Wirtschaftsraum vorgesehen ist, hängt ihr Erhalt nicht davon ab, in welchem dieser Länder Antragsteller für die eID-Karte ihren Wohnsitz haben. In Deutschland wurde bereits ein notifiziertes offizielles eID-System etabliert. Einen Anspruch auf die Kartennutzung haben jedoch auch Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten, die über solche Systeme bisher nicht verfügen.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Karte?

Die eID-Karte wird an Staatsangehörige aller dafür in Frage kommenden Länder ausgegeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind. Die Gebühr für die Ausstellung der Karte beträgt derzeit 37 Euro. Die Gültigkeitsdauer beläuft sich auf zehn Jahre.

Zuständig für die Ausstellung der eID-Karte sind in Deutschland die kommunalen Bürgerämter. Die Antragstellung kann auch während eines vorübergehenden Aufenthalts – beispielsweise während einer Geschäfts- oder Urlaubsreise erfolgen. Ab 01. November 2021 nehmen auch die deutschen Auslandsvertretungen Anträge auf die eID-Karte entgegen. Für den Antrag ist ein durch den jeweiligen Heimatstaat ausgestellter Identitätsnachweis, also ein Reisepass oder eine nationale Identitätskarte bzw. ein Personalausweis, vorzulegen.

Welche Informationen sind auf der Karte sichtbar?

Auf der Karte sichtbar sind die folgenden Informationen:

  • Name und Vorname(n)
  • Titel (beispielsweise Doktorgrad)
  • Geburtsdatum
  • Letzter Gültigkeitstag
  • Zugangsnummer.

Außerdem werden auf dem Chip Informationen zur Staatsangehörigkeit sowie die Wohnanschrift gespeichert. Bei Kartennutzer ohne deutschen Wohnsitz wird die eID-Karte mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Welche technischen Voraussetzungen sind für die Kartennutzung nötig?

Für die Nutzung der eID-Karte sind ein internetfähiges Endgerät (Desktop, Tablet oder Smartphone) sowie ein eID-Client erforderlich, der die Funktion einer Schnittstelle zwischen der Karte, dem Nutzer und dem digitalen Dienstanbieter übernimmt. Die Bundesregierung stellt dafür eine zertifizierte App (AusweisApp2) zur Verfügung, die von der gleichnamigen Webseite kostenlos heruntergeladen werden kann. Notifizierte eIDs werden auf einem speziellen Server hinterlegt. Die Karte ist auch direkt mit Kartenlesegeräten auslesbar. Bei einer Direktauslesung im Geschäft wird zur Identifikation jedoch auch weiterhin die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses gefordert.

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