Definitionen Was ist das GWB-Digitalisierungsgesetz?

Redakteur: Manfred Klein |

Das GWB-Digitalisierungsgesetz schafft eine schärfere Missbrauchsaufsicht für im Digitalbereich aktive Unternehmen. Ihre Marktmacht soll eingeschränkt werden. Ziel ist zudem, dass Behörden schneller eingreifen können.

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GWB-Digitalisierungsgesetz: Missbrauchsaufsicht für Digitalfirmen
GWB-Digitalisierungsgesetz: Missbrauchsaufsicht für Digitalfirmen
(© aga7ta – Fotolia)

Das GWB-Digitalisierungsgesetz wurde im Januar 2021 vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es baut auf dem Digital Markets Act („Gesetz für Digitalmärkte“) der Europäischen Union auf. Die EU hat Kriterien festgelegt, nach denen große Online-Plattformen als sogenannte „Gatekeeper“ zu bezeichnen sind.

Für diese „Torwächter“ müsse eine strengere Aufsicht durch die Mitglieder geschaffen werden, um zu verhindern, dass sie marktbeherrschende Position ausnutzen. Die Abkürzung der deutschen Norm steht für „Gesetz gegen Wettbewerbs-Beschränkungen“. Die Bundesrepublik kommt mit ihm also dieser Aufforderung nach.

Die Inhalte des GWB-Digitalisierungsgesetzes

Die Bundesregierung selbst erklärt, der deutsche Digital Markets Act solle "ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0" schaffen. Hierfür wurden folgende Inhalte in das GWB-Digitalisierungsgesetz aufgenommen:

  • Wettbewerbskontrolle: Aufsichtsbehörden sollen schneller einstweilige Maßnahmen erlassen, um den Wettbewerb zu schützen. Zudem werden die Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden ausgeweitet.
  • Verbesserung des europäischen Wettbewerbs: Die EU-Richtlinie 2019/1 fordert eine Verbesserung des Wettbewerbs von EU-weit agierenden Unternehmen in jedem Mitgliedsland. Hierfür trägt das GWB-Digitalisierungsgesetz ebenfalls Sorge.
  • Vorschrift zur Gleichbehandlung: Die Behörden dürfen Unternehmen vorschreiben, dass sie Konkurrenten auf ihrer Plattform gleichbehandeln müssen. Dies betrifft beispielsweise die Darstellung der Reihenfolge von Suchergebnissen. Verbraucher sollen auf diese Weise in die Lage versetzt werden, sich stets für das beste Produkt bzw. die entsprechende Dienstleistung zu entscheiden.
  • Bloatware muss sich künftig deinstallieren lassen.
  • Verhängung von Geldstrafen: Diese können bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Zudem können die Behörden Zwangsgelder bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes verlangen.
  • Schutz mittelständischer Unternehmen im Rahmen einer optimierten Fusionskontrolle: Aufkäufe durch große Firmen können künftig schon niedrigschwelliger geprüft werden.

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