Der Digital Markets Act der EU ist ein Gesetz zur strengeren Kontrolle großer Digitalfirmen. Die Norm baut auf einigen bekannten Verfahren der Wettbewerbsbehörden auf. Die Mitglieder flankieren die Vorschrift mit eigenen Gesetzen.
Der Digital Markets Act („Gesetz über digitale Märkte“ – DMA) wurde von der EU-Kommission im Dezember 2020 präsentiert. Es handelt sich um eine Norm, die sogenannte Ex-ante-Regulierungen für große Digitalunternehmen setzt. Diese bezeichnet die Kommission als „Gatekeeper“.
Sie sind deshalb „Torwächter“, da sie den Zugang zu digitalen Angeboten kontrollieren – sowohl für Konsumenten wie auch für andere Unternehmen. Die Kommission hat hierfür Kriterien definiert, um die Gatekeeper identifizieren zu können. Grundsätzlich handelt es sich um alle den Markt beherrschenden Digitalunternehmen.
„Ex-ante-Regulierungen“ sind Vorschriften, die „aus vorherigen Erfahrungen“ resultieren. Im Falle des Digital Market Acts handelt es sich beispielsweise um die Verfahren der Wettbewerbsbehörden zu Google Shopping und zur Nutzung von Transaktionsdaten zu Amazon.
Diese Vorschriften setzt der Digital Markets Act der EU
Der Digital Markets Act ist primär ein Verbotskatalog. Er umfasst die folgenden Regeln:
Verbot der Gatekeeper, ihre Marktmacht zu nutzen, um gezielt ihre eigenen Angebote zu fördern
Verbot der Nutzung der Daten der Konkurrenz, um die eigene Marktmacht zu stärken
Transparenz für Verbraucher (beispielsweise Verpflichtung zur Erklärung, weshalb bestimmte Anzeigen eingeblendet wurden)
Konsumenten müssen angezeigt bekommen, wer die Händler auf den einzelnen Plattformen sind.
Daneben kennt der DMA Strafen für Verstöße gegen die das Gesetz. Möglich sind Geldbußen bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. In Extremfällen können Unternehmen gezwungen werden, ganze Geschäftsbereiche aufzugeben.
GWB-Digitalisierungsgesetz: Flankierung des DMAs durch Einzelstaaten
Der Digital Markets Act wird von zwei Seiten flankiert. Erstens hat die EU selbst noch den Digital Services Act („Gesetz über digitale Dienstleistungen“ – DSA) verabschiedet. Zweitens entstehen auch in den Einzelstaaten passende Vorschriften. In Deutschland ist dies beispielsweise das im Januar 2021 verabschiedete GWB-Digitalisierungsgesetz. Die Abkürzung steht für „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“. Ziel der Norm ist es, dass digitale Unternehmen zu einem faireren Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher gezwungen werden. Kontrollbehörden wie das Bundeskartellamt erhalten deshalb mehr Befugnisse.
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Stand vom 30.10.2020
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