Definitionen Was ist der Digital Service Act (DSA) der EU?

Von zeroshope

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Der Digital Service Act (DSA) ist ein Gesetzesvorschlag der EU zur Schaffung von gleichen Wettbewerbsbedingungen im digitalen Bereich. Er dreht sich vor allem um illegale Inhalte und Haftungsfragen. Aber er ist Teil eines größeren Ganzen.

Digital Service Act (DSA): EU will Wettbewerb der digitalen Welt
Digital Service Act (DSA): EU will Wettbewerb der digitalen Welt
(© aga7ta – Fotolia)

Digital Service Act (DSA – Gesetz über digitale Dienste) ist die Bezeichnung für einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission. Dieser hat das Ziel, gleiche Wettbewerbs­bedingungen im digitalen Raum für alle Unternehmen zu schaffen, die in der Union aktiv sind. Es soll Teile der bisherigen eCommerce-Richtlinie ersetzen und andere modernisieren. Diese ist mit einem Alter von 20 Jahren inzwischen deutlich aktualisierungsbedürftig.

Flankiert wird der DSA vom Digital Markets Act (DMA), der sich allerdings nur an Großunternehmen richtet. Die EU nennt diese „Gatekeeper“. Wer pro Monat mindestens 45 Millionen Nutzer hat, fällt unter die entsprechende Kategorie. Beide Gesetze greifen ineinander, weshalb sie zusammen erläutert werden müssen.

Die wesentlichen Inhalte des Digital Service Acts

Der DSA möchte die folgenden Regeln festschreiben:

  • Illegale Inhalte sind zeitnah zu entfernen.
  • Nutzer sind über die Gründe einer entsprechenden Löschung zu informieren.
  • Anwender müssen eine Möglichkeit erhalten, gegen die Löschung zu protestieren.
  • Unternehmen haften nicht für illegale Inhalte ihrer Nutzer, die ihnen unbekannt sind.
  • Anbieter dürfen mit "vertrauenswürdigen Hinweisgebern" zusammenarbeiten, um nicht nur illegale Inhalte, sondern auch entsprechende Waren und Dienstleistungen aus ihrem Angebot zu entfernen.
  • Die Wissenschaft erhält Zugang zu Daten der Unternehmen, die exklusiv für Forschungszwecke benutzt werden dürfen.
  • Gewerbliche Nutzer sollen besser nachverfolgt werden können, um betrügerische Verkäufer einfacher aufzuspüren.

Die Rolle des DMA

Der DMA sieht vor, dass die Gatekeeper ihre Marktmacht nicht ausnutzen dürfen. In Suchmaschinen dürfen eigene Angebote beispielsweise nicht bevorzugt werden. Zwischen Messengern muss Interoperabilität bestehen. Geräte dürfen laut des Vorschlags überdies keine exklusiven Wege mehr vorschreiben, wie Software zu laden ist (Sideloading). Sie sollen außerdem nicht mehr mit vorinstallierten Programmen kommen, die sich nicht entfernen lassen. Das DSA ist aus Sicht der EU-Kommission nur umsetzbar, wenn das DMA flankierend verabschiedet wird. Ansonsten wäre beispielsweise die Nachverfolgbarkeit gewerblicher Verkäufer nicht zwangsläufig gewährleistet.

Diskussionsbedarf innerhalb der EU besteht beim DSA und beim DMA vor allem bezüglich zweier Fragen. Erstens geht es um die Haftung für illegale, unbekannte Inhalte. Es gibt durchaus Stimmen, die sich hierfür stark machen und deshalb weitreichende Uploadfilter befürworten. Zweitens geht es darum, wie sehr in die Marktmacht der Gatekeeper eingegriffen werden soll. Nicht jeder ist beispielsweise für ein Verbot des Sideloadings.

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