Definitionen Was ist bzw. was tut ein (kommunaler) Zweckverband?

Von zeroshope

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Kommunale Zweckverbände sind in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert ein anerkanntes Rechtskonstrukt. Gemeinden können sich zusammenschließen, um gemeinsam einen öffentlichen Zweck zu erfüllen - beispielsweise die Verwaltungsdigitalisierung.

Kommunaler Zweckverband: gemeinsames eGovernment
Kommunaler Zweckverband: gemeinsames eGovernment
(© aga7ta – Fotolia)

Der kommunale Zweckverband wurde im 19. Jahrhundert geschaffen, um gleich einer ganzen Reihe von Problemen Rechenschaft zu zollen. Viele Gemeinden können allein nicht ihre Aufgaben erfüllen. Es fehlt an Geld, Expertise und sonstigen Kapazitäten. Sie dürfen sich deshalb zusammenschließen, um gemeinsam einen anerkannten öffentlichen Zweck zu verfolgen. Seit das eGovernment zum Staatsziel in Deutschland erhoben wurde, entstanden einige solche Verbindungen, um gemeinsam die Verwaltungsdigitalisierung zu meistern. Es gibt sie beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland und auch in Nordrhein-Westfalen.

Der öffentliche Zweck muss leicht erkennbar sein

Ein kommunaler Zweckverband muss sein gemeinsames Ziel einfach erkennbar machen. Zudem muss dabei ebenfalls ersichtlich sein, inwiefern ein öffentlicher Zweck vorliegt. Im Fall der Zusammenschlüsse von Gemeinden für die gemeinschaftliche Verwaltungsdigitalisierung haben diese den Hinweis „eGo“ in den Namen aufgenommen. Hierbei handelt es sich um die Kurzform für eGovernment. Sie zeigt an, dass es darum geht, das entsprechende Staatsziel umzusetzen und erfüllt deshalb die Auflagen.

Diese Leistungen erbringt ein kommunaler Zweckverband für das eGovernment

Was ein solcher Zweckverband konkret leistet, soll beispielhaft ein Auszug des Angebots des entsprechenden Zusammenschlusses aus Mecklenburg-Vorpommern („eGo-MV“) zeigen:

  • elektronische Dienstleistungen rund um das Thema KFZ
  • eRechnungen
  • Informationsmanagement (beispielsweise zum DigitalPakt Schule)
  • eBauleitplanung
  • Datenschutz in der Öffentlichen Verwaltung
  • IT-Sicherheit im eGovernment
  • Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes
  • Langzeitspeicherung und Bereitstellung wichtiger Daten
  • Urkundenausstellungen.

Diese Liste ließe sich noch beträchtlich fortsetzen. Sie zeigt aber so schon an, weshalb der Zusammenschluss notwendig ist: Die Aufgaben sind vielfältig (Beratung, Programmierung, Sicherheitstests, etc.) und verlangen umfangreiche Ressourcen. Eine einzelne Kommune kann die Verwaltungsdigitalisierung deshalb nicht in bestmöglicher Qualität umsetzen.

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