Außengrenzen sollen effizienter geschützt werden Visa-Informationssystem der EU wird modernisiert

Autor Julia Mutzbauer

Die deutsche Ratspräsidentschaft, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission („Trilog“) haben die politischen Verhandlungen zur dauerhaften Modernisierung des digitalen Visa-Informationssystems (VIS) abgeschlossen. Künftig sollen Informationen über Visa für längerfristige Aufenthalte und nationale Aufenthaltstitel der EU Mitgliedstaaten im VIS verfügbar und europaweit abrufbar sein.

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Durch die Modernisierung des Visa-Informationssystem (VIS) sollen die bisherigen „Datensilos“ innerhalb Europas besser miteinander verbunden werden
Durch die Modernisierung des Visa-Informationssystem (VIS) sollen die bisherigen „Datensilos“ innerhalb Europas besser miteinander verbunden werden
(© Eisenhans – stock.adobe.com)

Das erneuerte Visa-Informationssystem (VIS) ist jetzt an wichtige EU-Datenbanken wie das Schengener Informationssystem oder das künftige EU Ein- und Ausreisesystem (EES) angebunden. Dadurch sollen die bisherigen „Datensilos“ innerhalb Europas besser miteinander verbunden sowie der Zugriff für Migrations- und Sicherheitsbehörden technisch erleichtert werden. „Das Visa-Informationssystem ist somit ein Meilenstein der Interoperabilität europäischer Datenbanken für mehr Vernetzung der europäischen und nationalen Behörden zwischen den Mitgliedstaaten“, heißt es dazu aus dem Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat (BMI).

Wie das BMI erklärt, ist das VIS seit 2011 eine der größten EU-Datenbanken, die die Grenzschutzbeamten an den Außengrenzen der EU mit den Konsulaten der Mitgliedstaaten in der ganzen Welt verbindet. Diese Datenbank liefere den Behörden die wichtigsten Informationen über Antragsteller von Visa und ermögliche es, Personen zu erkennen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten, heißt es. Das VIS soll auch als Arbeitsgrundlage für Visa-, Grenz-, Asyl- Migrations- und Polizeibehörden dienen, um festzustellen, ob Drittstaatsangehörige die Berechtigung zum Grenzübertritt und zum Aufenthalt im Schengenraum haben.

Inhaber von Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte (maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) wie zum Beispiel für touristische Reisen oder Geschäftsreisen, werden schon jetzt bei der Einreise an den Schengen-Außengrenzen anhand ihrer biografischen und ihrer biometrischen Daten systematisch im Visa-Informationssystem überprüft. Damit können die Behörden feststellen, ob ein vorhandenes Visum rechtmäßig erteilt wurde. Gefälschte und verfälschte Visa sowie gestohlene Originalvisa können mit dem Datenabgleich deutlich zuverlässiger erkannt werden. Künftig wird dieser Abgleich auch bei Inhabern nationaler Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und bei Inhabern nationaler Aufenthaltstitel erfolgen. Überprüfungen im Visa-Informationssystem sind auch durch die Polizeibehörden im Inland möglich.

„Der erfolgreiche Abschluss des Trilogs zum Visa-Informationssystem zeigt: Europa ist auch in Migrationsfragen handlungsfähig. Wenn wir die digitalen Möglichkeiten für einen schnellen und effizienten Datenaustausch nutzen und unsere Behörden eng vernetzen, können wir Dokumentenfälschern und Betrügern das Handwerk legen“, kommentiert Bundesinnenminister Horst Seehofer.

Zudem werden künftig auch Kopien der Reisedokumente von Visum-Antragstellern in die VIS-Datenbank aufgenommen. Dies soll die Identifizierung und von Rückführung von Personen erleichtern, die keine Identitätsdokumente vorweisen können. Derzeit scheitern nach Mitteilung des BMI viele Rückführungen unter anderem daran, dass die Herkunft einer Person anhand von Pass- und Ausweisdaten gegenüber dem Herkunftsstaat nicht mehr nachgewiesen werden kann. In vielen Fällen waren diese Dokumente bei der Beantragung der Visa noch vorhanden.

„Informationen über Visa und Aufenthaltstitel müssen an jedem noch so kleinen Grenzübergang verfügbar sein. Das neue Visa-Informationssystem ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem noch besseren Außengrenzschutz und einer effektiveren EU-Rückkehrpolitik“, betont Seehofer.

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