Betrieb ab Oktober Europäisches Ein- und Ausreisesystem startet am Flughafen Düsseldorf

Von Serina Sonsalla 1 min Lesedauer

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Das „Entry-Exit-System“ (EES) wird ab 12. Oktober im Düsseldorfer Flughafen eingesetzt und soll für effiziente Grenzkontrollen sorgen. Danach startet die stufenweise Einführung in Deutschland. Mit der digitalen Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaat-Angehörigen könnten unerlaubte EU-Aufenthalte schneller und verlässlicher erkannt werden.

Der Flughafen in Düsseldorf. (Bild:  © Serina Sonsalla / Vogel IT-Medien)
Der Flughafen in Düsseldorf.
(Bild: © Serina Sonsalla / Vogel IT-Medien)

Das „Entry-Exit-System“ (EES) ist ein Schengen-weites System für die zentrale und digitale Erfassung der Ein- und Ausreise von Personen aus Drittstaaten. Die Einführung des Systems soll den Echtbetrieb kontrolliert hochfahren und jederzeit stabile Grenzkontrollen gewährleisten. Durch die digitale Lösung gewinnen Flughäfen mehr Sicherheit und Handlungsspielraum, um auf mögliche technische Versagen oder andere Herausforderungen reagieren zu können.

Die Planungen dazu haben das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei gemeinsam mit einigen anderen Behörden und der Industrie abgeschlossen. Gemäß dieser Planungen soll das EES am 12. Oktober am Flughafen Düsseldorf eingesetzt werden – so hat es zeitlich auch die europäische Kommission vorgesehen, laut der das System schrittweise bis zum 9. April 2026 eingeführt werden soll.

In Deutschland folgen nach Düsseldorf der Flughafen Frankfurt am Main und der Flughafen München. Außerdem werden beizeiten die Häfen an den Seeaußengrenzen angebunden. Schließlich sieht der Bund bis zum Frühjahr den Vollbetrieb des Systems an allen Luft- und Seeaußengrenzen in Deutschland vor.

Überblick zum „Entry-Exit-System“ (EES):

Die EU-Regelungen betreffen Drittstaatangehörige, die zum Kurzaufenthalt im Schengen-Gebiet berechtigt sind – das gilt sowohl für visumsbefreite als auch für visumspflichtige Reisende. Für Staatsbürgerinnen und -bürger der EU ändert sich nichts.

Das EES trägt dazu bei, unerlaubte Aufenthaltsverlängerungen zu erkennen und zu beenden. Außerdem sorgt das System für effizientere Grenzkontrollen. Dabei liefert es verlässliche Daten über Personen, die sich (unerlaubt) in der Europäischen Union aufhalten.

Zu den gespeicherten Daten gehören:

  • alphanumerische Daten (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Reisedokumentendaten)
  • biometrische Merkmale (vier Fingerabdrücke, Gesichtsbild)
  • Zeitpunkt und Ort der Ein- und Ausreise

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