Definitionen Was ist das Visa-Informationssystem?
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Mit dem Visa-Informationssystem (abgekürzt VIS oder manchmal auch EUVIS) hat die EU eine Einrichtung geschaffen, die Behörden in den Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums beim Datenaustausch über Kurzzeit-Visa schnell und unkompliziert Hilfe leistet.

Mit der Entwicklung und Einführung des Visa-Informationssystems wollte die EU mit anderen assoziierten Staaten die Basis für eine gemeinsame Visumpolitik schaffen. Das Augenmerk liegt dabei auf Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt in den angeschlossenen Ländern. VIS soll das Antragsverfahren vereinfachen sowie eine bessere Kontrolle ermöglichen, beispielsweise auch, um das so genannte Visa-Shopping zu verhindern sowie Identitätsdiebstahl und Betrug zu bekämpfen.
Der Betrieb startete am 11.Oktober 2011 zunächst bei konsularischen Vertretungen in sechs Ländern in Nordafrika. Zuständig für die Entwicklung des VIS ist die Europäische Kommission. Nutzung und Zugang für deutsche Behörden werden durch das VIS-Zugangsgesetz (VISZG) geregelt, das am 1. September 2013 in Kraft getreten ist.
Die Funktionsweise von VIS
Die wesentlichen Komponenten von VIS sind eine zentrale Datenbank, nationale Schnittstellen in allen Schengen-Staaten sowie eine spezielle Infrastruktur, die die Kommunikation zwischen Datenbank und Schnittstellen ermöglicht.
Die Datenbank enthält Angaben zu Anträgen, Ausstellungen und Verlängerungen, zu Ablehnungen, Annullierungen und Widerrufen aller zuständigen Behörden innerhalb des Schengen-Raums, die über die nationalen Schnittstellen abgerufen werden können.
Neben der zentralen Datenbank mit ihrer alphanumerischen Suchfunktion umfasst das VIS ein weiteres System, AFIS genannt, mit dem Fingerabdrücke identifiziert werden können. Dabei ist auch ein Vergleich von bereits vorhandenen und neu aufgenommenen Fingerabdrücken möglich. Als zusätzliches biometrisches Merkmal werden digitale Gresichtsfotos abgespeichert.
Als offizieller Träger fungiert die „Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ (EU-LISA) mit Sitz in Tallinn (Estland). Die Datenbank wird in einem Rechenzentrum in Straßburg (Frankreich) betrieben. Für eine Sicherung der Funktionsweise gibt es ein Backup-System in St. Johann im Pongau (Österreich).
VIS ermöglicht es Behörden im Schengen-Raum, die Identität eines Visum-Inhabers bereits am Grenzübergang schnell und und unkompliziert zu prüfen und zu verifizieren. Werden neue Daten in das System eingespeist, stehen diese allen nationalen Stellen innerhalb weniger Minuten zu Verfügung.
Start von VIS und seine Anwendungsbereiche
Für die Arbeit mit VIS wurden bestimmte Regionen definiert. Der Start erfolgte durch Konsulate in der ersten Region Nordafrika. Mit dem Entscheid 2010/49 EC legte die EU-Kommission den Zeitplan für die weitere Entwicklung fest, der durch weitere Durchführungsbeschlüsse in den Folgejahren verwirklicht wurde. Insgesamt gibt es 15 Regionen, wobei die letzte mit Australien, Neuseeland und den Südseestaaten am 15. Mai 2014 in Betrieb genommen wurde.
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