Datenschutz in kommunalen Einrichtungen

Unterschiedliche Schutzniveaus

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Datenschutz messbar machen

Schleswig-Holstein hat ein eigenes Datenschutz-Gütesiegel
Schleswig-Holstein hat ein eigenes Datenschutz-Gütesiegel
(Bild: ULD)
Um die Datenschutz-Anstrengungen der Kommunen auf eine verifizierbare Ebene zu heben, hat man in Schleswig-Holstein, das nach Angaben von Experten bundesweit über die strengsten Datenschutzbestimmungen verfügt, ein Gütesiegel eingeführt, auf das sich sowohl Kommunen als auch privatwirtschaftliche Unternehmen ihre Vorgehensweisen im Datenschutz, Dienstleistungen und auch Software zertifizieren lassen können. Es wird vom ULD verliehen, das laut Henry Krasemann die bisher als einzige Behörde in Deutschland ist, die ein umfassendes Datenschutz-Gütesiegel verleiht.

Kontinuität und Zeit für andere Aufgaben

Eine Reihe von Gründen könnte denn auch für die Zertifizierung einer Kommune sprechen. Beispielsweise wollte man in Bad Schwartau wissen, ob man in puncto Datenschutz alles richtig macht. Deshalb sollte die eigene Sicht auf den Datenschutz von einer unabhängigen Stelle überprüft werden.

Laut Sascha Miotke, der in Bad Schwartau für den Bereich Informationstechnik zuständig ist, war der anfängliche Aufwand zur ersten Zertifizierung zwar sehr aufwendig, weil man zunächst ein Sicherheitskonzept entwickeln sowie alle Prozesse und Maßnahmen dokumentieren musste. Weitere Re-Zertifizierungen – das Zertifikat gilt jeweils drei Jahre – waren dann laut IT-Experte Miotke aber nicht mehr so aufwendig. Einerseits zeige man, meint Miotke, mit der Re-Zertifizierung gegenüber dem Bürger Kontinuität. Und andererseits sei die Zertifizierung auch hilfreich, um interne Prozesse zu optimieren und das Bewusstsein der Kolleginnen und Kollegen für die Notwendigkeit des Datenschutzes zu schärfen.

Und: Sind Prozesse und Produkte, die in Kommunen zum Einsatz kommen, zertifiziert, bleibt mehr Zeit, sich anderen Aufgaben zu widmen. Gleichzeitig muss die kommunale Einrichtung im Fall der Anschaffung bereits zertifizierter Software den Zertifizierungsprozess nicht mehr selbst durchführen. Kommunen in Schleswig-Holstein sind sogar laut Paragraph 4 Absatz 2 des LDSG angehalten, bei der Anschaffung von „Produkten, deren Vereinbarkeit mit den Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit in einem förmlichen Verfahren festgestellt wurde, vorrangig einzusetzen“.

Ähnliche Vorschriften gibt es auch in anderen Landesdatenschutzgesetzen, etwa in Paragraph 5 des LDSG Mecklenburg-Vorpommerns oder in Paragraph 7b des LDSG Bremen und anderen. Im Klartext: Wenn mehrere gleiche Produkte in Betracht kommen, wäre zwingend jenes mit dem Siegel zu nehmen. IT-Anwalt Hansen-Oest dazu: „Die Kommunen fordern zum Teil recht offensiv, dass Unternehmen im Rahmen von Ausschreibungen nur eine Chance bei der Auswahl haben, wenn sie einen Nachweis darüber führen können, dass das Produkt datenschutzkonform ist.“

Zertifizierungsexperte Krasemann ergänzt: „Hinsichtlich der Produktzertifizierung im Sinne des Datenschutz-Gütesiegels Schleswig-Holstein gibt es nach meinem Wissen kein vergleichbares Instrument einer öffentlichen Stelle in den anderen Bundesländern.“ Ähnlich wie in Schleswig-Holstein biete jedoch Bremen eine Auditierung öffentlicher Stellen an. „Die Produktzertifizierung wird vielfach zu Marketingzwecken genutzt“, so Krasemann weiter, „aber auch, um bei der Auswahl durch öffentliche Stellen einen Vorteil zu haben.“ Allerdings gebe es eine Reihe von Landesdatenschutzbehörden, die das Gütesiegel des ULD anerkennen, beispielsweise Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Sachsen.

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