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OZG 2.0

Bedarf an Standards und integrierten Lösungen steigt

Dass es schwierig werden wird, das Onlinezugangsgesetz innerhalb der Deadline umzusetzen, war Experten seit geraumer Zeit klar. Tatsächlich wurde das Ziel, bis 2023 rund 580 Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, deutlich verfehlt. Die Hoffnung liegt nun auf einem geplanten OZG-Nachfolger. Essentiell für dessen Erfolg ist, dass integrierte Lösungen und Standards zum Einsatz kommen, statt auf isolierte Onlineformulare zu setzen.

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Anbieter zum Thema

Offene Standards und Open Source sind Voraussetzung für eine digitale Souveränität (© vectorfusionart - stock.adobe.com)
Fünf Handlungsfelder

Digitale Souveränität in der Verwaltung

Die Öffentliche Verwaltung kann zukünftige Anforderungen an Skalierbarkeit, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit nicht mehr ohne die Nutzung kommerzieller Cloud-Systeme erfüllen. Gleichzeitig besteht der dringende Bedarf, die digitale Souveränität zu stärken. Dafür reicht es nicht, umfangreichere Anforderungen an die Anbieter digitaler Services zu stellen. Die Verwaltung selbst sollte sich personell und organisatorisch auf selbstbestimmtes und selbstbewusstes Handeln ausrichten.

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Patient*innen profitieren von den digitalen Anwendungen am Krankenhausbett (© Siemens Healthineers)
Universitätsmedizin Mannheim nutzt digitale Plattform von Siemens Healthineers für schnellen Zugang zu digitalen Angeboten

Gelebte Digitalisierung auf der Station

„Vernetzung, was ist das?“, hätten 1922 die Erbauer des Krankenhauses am Neckarufer gefragt. Im Duden stand das Wort damals jedenfalls nicht. 100 Jahre später sind Vernetzung und Interoperabilität die bestimmenden Themen im Gesundheitswesen. Das Universitätsklinikum Mannheim (UMM) gehört zu den Vorreitern. Die dort kürzlich eröffnete Station „INSPIRE Living Lab“ integriert externe Gesundheitsdienstleister in ein Netzwerk von Anbietern, die mit ihren digitalen Innovationen Patient*innen und dem Pflegepersonal das Leben erleichtern.

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Bildergalerien

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Elektronischer Heilberufsausweis

Eintrittskarte in die ­vernetzte Medizin

Von der digitalen Krankschreibung (eAU) über das eRezept bis zur elektronischen Patientenakte – viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur erfordern einen elektronischen Heilberufsausweis, kurz eHBA. Mit ihm können sich Ärzt:innen, Pflegekräfte sowie Angehörige weiterer Gesundheitsberufe eindeutig authentifizieren und Dokumente rechtsverbindlich signieren.

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