NKR legt weiteren Monitor Digitale Verwaltung vor Steigender Problemdruck bei Verwaltungsdigitalisierung

Autor Manfred Klein

Der Normenkontrollrat gibt den Monitor Digitale Verwaltung vierteljährlich heraus, um die Entwicklung rund um eGovernment, Verwaltungsdigitalisierung und OZG-Umsetzung zu dokumentieren. Nun ist der dritte Bericht für dieses Jahr erschienen. Was also hat die Politik in Sachen Digitalisierung der Verwaltung inzwischen erreicht?

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Die OZG-Umsetzung ist noch längst nicht in trockenen Tüchern. Es fehlt an Personal, Finanzmitteln und einheitlichen Schnittstellen – so der NKR
Die OZG-Umsetzung ist noch längst nicht in trockenen Tüchern. Es fehlt an Personal, Finanzmitteln und einheitlichen Schnittstellen – so der NKR
(© Zerophoo – stock.adobe.com)

Die Voraussetzungen in diesem Jahr spürbare Fortschritte bei der Verwaltungsdigitalisierung zu erzielen, sind besser denn je. Das sieht man auch beim Normenkontrollrat (NKR) so. Dennoch verweisen die Autoren des Monitors darauf, dass die Aufholjagd Deutschlands noch lange nicht zu Ende ist. Dazu der NKR: „Die Aufholjagt in Sachen Digitaler Verwaltung ist im vollen Gange. Bund, Länder und Kommunen arbeiten engagiert an der Umsetzung des OZG. Im aktuellen Digital-Index der EU ist davon aber noch nichts zu spüren.“

Dennn während der Trend EU-weit leicht anziehe, steige die Entwicklungskurve in Deutschland weniger stark an als in den Vorjahren. Ausschlaggebend für diese Einschätzung sei der Teil-Index 5a4, der die Entwicklung der Digitalangebote für die Wirtschaft misst. Hier sei Deutschland seit letztem Jahr sogar um 7,5 Prozent zurückgefallen, so die Autoren des Monitors.

Entsprechen kritisiert der NKR, dass „digitale Verwaltungsangebote für die Wirtschaft sind hierzulande noch Mangelware“ seien. Weiter heißt es im Monitor zu dieser Problematik: „Gerade bei der Gründung sehen sich Unternehmer mit zahlreichen bürokratischen Anforderungen konfrontiert, die mit entsprechenden Onlineservices weitaus einfacher zu bewältigen wären“. Ein Abbau von Bürokratie sei daher auch einer der häufig genannten Wünsche deutscher Gründer, deren Zahl in den letzten Jahren rückläufig war.

Ganz anders stelle sich die Situation dagegen im eGovernment-Musterland Estland dar. Dort profitierten nicht nur einheimische Unternehmen von einfachen Onlineverfahren. Mit der Ende 2014 eingeführten eResidency, sei es auch Ausländern erlaubt, auf estnische Onlineservices zuzugreifen. Damit einher gehe die Möglichkeit, ein Unternehmen einfach und komfortabel im Onlineverfahren zu gründen.

Bisher hätten ca. 3.500 Deutsche eine estnische e-Residency beantragt (Platz 4 unter den Top-50-Herkunftsländern) und ca. 750 Deutsche ein Unternehmen digital gegründet (Platz 2 unter den Top50-Herkunftsländern), Tendenz steigend. Bei einem Viertel der Unternehmensgründungen von Ausländern stünden der Zugang zum estnischen Markt im Vordergrund, für die übrigen 75 Prozent der Unternehmen seien es die Ortsunabhängigkeit, das überzeugende estnische Onlineangebot und die sichere Authentifizierung.

Problemfall Unternehmenskonto

Dazu die Autoren: „Bei aller gebotenen Vorsicht vor zu schnellen Schlussfolgerungen scheint es zumindest ein Indiz dafür zu geben, dass deutsche Gründer estnische Onlineverwaltungsverfahren schätzen und diese eine denkbare Alternative zu einer heimischen Unternehmensgründung darstellen. Vor dem Hintergrund der hier skizzierten Entwicklungen gewinnt die Warnung vor den negativen Folgen eines fortschreitenden Auseinanderdriftens behördlicher Digitalangebote und unternehmerischer Onlinewünsche neue Bedeutung.“

Digitale Verwaltung sei ein Standortfaktor, den Deutschland verspiele, wenn es solche Angebote nicht selbst in hohem Tempo bereitstelle. Entsprechend hätten sich die Wirtschaftsverbände mit der gebotenen Dringlichkeit an Bund und Länder gewandt und einfache Onlineleistungen über ein Portal und ein Unternehmenskonto gefordert.

Die Bundesländer täten sich abwer schwer, dieser Anforderung gerecht zu werden, da bereits bestehende Investitionen in eigene Portal- und Unternehmenskonto-Lösungen geschützt werden sollen. Zudem stehe die Einigung auf ein gemeinsames Unternehmenskonto und ein einheitliches Unternehmensportal immer noch aus. Stattdessen strebten die Länder „konvergente“ Unternehmenskonten an, die sich in Bedienung und technischer Anbindung gleichen sollen. Über die Einführung eines gemeinsamen Unternehmensportals werde nicht diskutiert. Inwiefern es unter diesen Voraussetzungen gelingen könne, ähnlich attraktive Angebote für die Wirtschaft wie zum Beispiel in Estland zu entwickeln, bleibe daher fraglich.

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