Gerichts- und Verwaltungspostfach Status quo des elektronischen Rechtsverkehrs
Wie viele elektronische Nachrichten gingen im vergangenen Jahr bei der Justiz des Bundes und der Länder sowie anderen Behörden ein? Welche Probleme gab es? Und: Was kostet das eigentlich alles?
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Die Bundesregierung hat Auskunft darüber gegeben, wie das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mittlerweile angenommen wird. Seit 2004 gibt es diese Kommunikationsmöglichkeit, in den Jahren 2016 und 2018 wurden dann das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) beziehungsweise das besondere Behördenpostfach (beBPo) und das besondere Notarpostfach (beN) angeschlossen. Der elektronische Rechtsverkehr soll Verfahren beschleunigen, und Bürgern und Unternehmen soll der Zugang zu Gerichten und Behörden unter Wahrung der Rechtssicherheit erleichtert werden. Die FDP-Fraktion im Bundestag wollte nun wissen: Hat das geklappt?
Hier sehen Sie Zahl der übermittelten Nachrichten – nach Behörden aufgelistet – sowie die Zahl und Art der Störungen im Überblick:
Nachrichten und Störungen
Zwischen 1. Januar 2018 und 31. März 2019 wurden laut Bundesregierung insgesamt 18 Störungen im Betrieb des EGVP-Systems registriert. Für die Störungsbeseitigung entstanden im ITZBund 2.000 Euro. Eine Außerbetriebsetzung des EGVP als Gesamtsystem sei der Bundesregierung nicht bekannt. Ebenfalls nicht bekannt seien sicherheitsrelevante Schwachstellen des Systems. Alle Komponenten der EGVP-Infrastruktur der Justiz würden in hochleistungsfähigen und sicheren Rechenzentren betrieben, die Vorkehrungen zur Abwehr etwaiger DDoS-Attacken „nach dem Stand der Technik“ getroffen hätten.
„Für den Fall eines erfolgreichen DDoS-Angriffes auf die Intermediäre am ITZBund besteht die Möglichkeit, in kurzer Zeit auf ein Ersatzsystem zu schwenken, welches sich an einem anderen Rechenzentrumsstandort befindet“, betont die Regierung.
Die verwendeten Verschlüsselungsverfahren entsprechen laut Regierung „anerkannten krypografischen Standards und dem Stand der Technik“. Das EGVP beruhe auf dem OSCI-Standard des IT-Planungsrats.
Die Bundesregierung kann keine Auskunft darüber geben, in welchem Umfang Nachrichten mit elektronischer Signatur versendet wurden. „Hierüber wird keine Statistik geführt, außerdem sind die empfangenen Nachrichten in der Datenbank des Intermediärs verschlüsselt abgelegt“, heißt es vonseiten der Regierung.
Betriebskosten
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach umfasst laut Bundesregierung als wesentliche Systembestandteile
- Sende- und Empfangskomponenten bei den Kommunikationsteilnehmern,
- Intermediäre zur Zwischenspeicherung und Weiterleitung von Nachrichten in Postfächern sowie
- Verzeichnisdienste zur Zuordnung der Postfächer zu Identitäten der Kommunikationsteilnehmer.
Zu den Betriebskosten des EGVP-Systems erläutert die Bundesregierung: „Die Kosten für die in justizseitiger Bund-Länder-Kooperation bei dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) betriebenen Intermediäre betragen ca. 639.000 Euro jährlich.“ Der beim ITZBund betriebene Bundesintermediär befinde sich im Projektstatus, der Intermediär wird also je neu aufgeschaltetem Kunden stetig erweitert. „Eine belastbare Kostenermittlung kann erst erfolgen, wenn jede der infrage kommenden mittelbaren und unmittelbaren Bundesbehörden aufgeschaltet ist“, so die Regierung.
Die Kosten für den Betrieb der übrigen Intermediäre in den Ländern sind der Bundesregierung nicht bekannt. Für den Betrieb des SAFE-Verzeichnisdienstes betragen die Kosten laut Angaben der Regierung 200.000 Euro jährlich.
Hard- und Software
Wie hoch die Kosten für Hard- und Software sind, kann die Bundesregierung nicht genau sagen. Wie sie bekannt gab, belaufen sich die Kosten am ITZBund auf etwa zwei Millionen Euro – davon entfällt allerdings nur ein kleiner, „nicht genau zu beziffernder“ Betrag auf den elektronischen Rechtsverkehr. Auf Bundesebene liege für die verwendete Software der Firma Governikus eine Bundeslizenz vor, die jedem Bundesprojekt kostenfrei zur Verfügung stehe und zentral beim BMI veranschlagt werde.
„Eine Verteilung der Pflegekosten beider Komponenten ist nicht möglich, da Fallzahlen in den einzelnen Anwendungsfallszenarien nicht erhoben werden. Die Höhe der an anderer Stelle für Hardware entstandenen Kosten ist der Bundesregierung nicht bekannt, diese sind Teil der Betriebskosten“, heißt es.
Laut Regierung sind für die Weiterentwicklung und Pflege der EGVP-Sende- und Empfangskomponenten der Justiz sowie des SAFE-Verzeichnisdienstes der Justiz vom vierten Quartal 2017 bis einschließlich dritten Quartal 2018 etwa 1.651.000 Euro angefallen. Weiterhin sind für das BMJV sowie für dessen Geschäftsbereich zwischen 1. Januar 2018 und 31. März 2019 Softwarelizenzkosten für Komponenten des EGVP in Höhe von 47.250 Euro aufgelaufen. „Aufgrund der dezentralen Struktur des EGVP-Systems sind der Bundesregierung nicht sämtliche Kosten für Software und Wartung bekannt“, heißt es dazu.
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