Berlin verabschiedet zweiten Bericht zum eGovernment-Gesetz Senat identifiziert Digitalisierungstreiber

Autor Julia Mutzbauer

Der Berliner Senat hat jetzt den zweiten Bericht zur Umsetzung des eGovernment-Gesetzes verabschiedet. Trotz immer wieder aufflammender Kritik, sieht der Berliner Senat eine insgesamt positive Entwicklung beim Berliner eGovernment.

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In Berlin wurden mehr als 100.000 Anträge online eingereicht
In Berlin wurden mehr als 100.000 Anträge online eingereicht
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Laut Senatskanzlei konnten im Zusammenspiel mit den zuständigen Senatsverwaltungen und dem IT-Dienstleister des Landes (ITDZ Berlin) viele verwaltungsinterne und bürgerorientierte Projekte erfolgreich umgesetzt werden. Dabei hätten sich die ITK-Basisdienste als digitales Bindeglied zwischen Online-Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen und den Fachverfahren in der Verwaltung als „Digitalisierungstreiber“ erwiesen.

So wurden das Service-Portal Berlin und die verschiedenen Online-Angebote weiter ausgebaut. Nach den Angaben der Senatskanzlei werden die 32 neuen digitalen Anträge besonders stark genutzt. Insgesamt wurden über den IKT-Basisdienst Digitaler Antrag (BDA) seit Beginn im März 2020 mehr als 100.000 Anträge online eingereicht. Dies habe die einzelnen Fachverwaltungen insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie massiv entlastet, heißt es aus Berlin.

Der Antrag auf eine Geburtsurkunde aus den Bezirksstandesämtern führt das Ranking mit mehr als 42.000 Anträgen mit Abstand an. Zudem beglichen rund zwei Drittel der Antragsteller die dafür fällige Gebühr elektronisch. Insgesamt stehen 186 Dienstleistungen im Service-Portal Berlin zur Onlineabwicklung sowie elektronische Zahlweisen bereit.

Berlin gehe auch bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) konsequent vor, heißt es. Das Land übernimmt dabei die Federführung bei der „Basiskomponente Nachweisabruf“.

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