Interview Schäfer fordert Stärkung des IT-Planungsrats
Mit seiner neuen eGovernment-Strategie, der „Digitalen Verwaltung Hessen 2020“ will das Bundesland Hessen die Basis für eine konsequente Fortsetzung der Verwaltungsmodernisierung in den kommenden fünf Jahren legen. Bei der Umsetzung der Strategie wollen Finanz- und Innenministerium eng zusammenarbeiten.
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eGovernment Computing sprach mit Innenminister Peter Beuth und Finanzminister und Landes-CIO Dr. Thomas Schäfer über die Ziele.
Herr Dr. Schäfer, Herr Beuth, Hessen hat dieser Tage seine neue eGovernment-Strategie vorgestellt. Welches sind die wichtigsten Inhalte und Zielsetzungen der Strategie?
Schäfer: Mit der „Digitalen Verwaltung Hessen 2020“ legt die Hessische Landesregierung einen umfassenden Plan für digitales Verwaltungshandeln für die nächsten fünf Jahre vor und setzt ihren im Jahr 2003 begonnenen Kurs der Verwaltungsmodernisierung mithilfe moderner Informations- und Kommunikationstechniken (IKT) konsequent fort.
Die Weiterentwicklung der bestehenden digitalen Dienste für Bürger und Unternehmen und die Etablierung neuer Dienstleistungen sind ein zentraler Bestandteil. Das reicht von Online-Beantragungen für Verwaltungsleistungen, bis hin zum digitalen Verbraucherschutz.
Beuth: Im 21. Jahrhundert muss auch die Verwaltung mit den digitalen Veränderungen in der Gesellschaft Schritt halten. Damit sie bürgernahe und effiziente Dienstleistungen weiterhin erbringen kann, muss sie die neuen Technologien für sich selbst stärker nutzen.
Um es an einem Beispiel zu illustrieren: Wir sind dabei, ein Servicekonto in unserem Internetportal bereitzustellen, über das die Kommunikation der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern aber auch mit der Wirtschaft durch Internettechnologien intensiviert und attraktiver werden soll. Selbstverständlich müssen parallel innerhalb der Verwaltung Zug um Zug die digitalen Prozesse ausgebaut werden, damit diese Vorteile der digitalen Kommunikation nicht durch Medienbrüche beeinträchtigt werden.
Ein wichtiger Baustein dabei ist die Komplettierung der elektronischen Aktenführung in den allgemeinen Verwaltungsprozessen und ihre Ausweitung auf die Personalaktenführung.
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