Hygieneauflagen RH Digital bietet Gerät zur Corona-Nachverfolgung an

Autor Julia Mutzbauer

Die Nachverfolgung der Sozialkontakte von mit Corona infizierten Menschen in öffentlichen Gebäuden oder bei Veranstaltungen soll durch eine neue digitale Lösung von RH Digital erleichtert werden. Dabei kommt ein Gerät zum Einsatz, dass die Überwachung der Abstandregelungen und auch das Führen von Teilnehmerlisten übernehmen soll.

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Das Discon 20-Gerät soll die Einhaltung der Abstandsregel und die Nachverfolgung von Corona-Infizierten in öffentlichen Räumen erleichtern
Das Discon 20-Gerät soll die Einhaltung der Abstandsregel und die Nachverfolgung von Corona-Infizierten in öffentlichen Räumen erleichtern
(© RH Digital)

Zur Nachverfolgung von Infektionsketten können alle Besucher einer Veranstaltung oder eines Gebäudes mit dem Discon 20 ausgestattet werden. Dabei wird jedem Gerät der Name und die Kontaktdaten einer Person zugewiesen. Kommt es zum Infektionsfall, kann eine genaue Liste der Personen erstellt werden, die mit der infizierten Person in Kontakt gekommen waren.

Die Apparate erkennen sich via Bluetooth untereinander, sodass später nachverfolgbar ist, wer mit wem Kontakt hatte. Sie verfügen über eine eigene SIM-Karte und können so eigenständig Daten übermitteln. Laut Anbieter ist die Verwendung DSGVO-konform, da nur die Daten der Personen, die tatsächlich mit einer infizierten Person in Kontakt kamen, an das Gesundheitsamt übermittelt werden können.

Zusätzlich warnt das Gerät durch ein Leuchtsignal, eine Vibration und/oder einen Ton, wenn sich zwei Personen mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern begegnen.

Was ist der Unterschied zur Corona-App des Bundes?

Während die Warn-App der Bundesregierung derzeit nur auf aktuellen Smartphones läuft und ihre Verwendung auch nicht vorgeschrieben ist, können die Discon 20-Geräte gezielt bei Veranstaltungen oder in öffentlichen Einrichtungen eingesetzt werden. Doch im Gegensatz zur Bundes-App ist die Nutzung der Geräte kostenpflichtig.

Mietmodelle

Für die Anwendung des Geräts sind zwei verschiedene Nutzungsvarianten vorgesehen:

Temporäre Nutzung: Die Geräte können zum Beispiel für Veranstaltungen, Messen, Kongresse oder Konferenzen gemietet werden.

Langzeitvermietung: Dieses Modell eigentet sich für die Langzeitnutzung der Geräte wie in öffentlichen Gebäuden, Büroräumen und Produktions- oder Lagerhallen.

Hintergrund

„Wir haben den Service Discon 20 bewusst als kostengünstiges Mietmodell aufgesetzt, sodass keine Infrastruktur oder Investitionen nötig sind. Somit kann sofort losgelegt werden“, erklärt Renato Herrmann, Inhaber von RH-Digital.

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