Ernst Bürger im Interview zur OZG-Umsetzung und eGovernment-Entwicklung OZG nimmt Fahrt auf

Autor Manfred Klein |

Mittlerweile enthält der Umsetzungskatalog zum Online-Zugangsverbesserungsgesetz mehr als 500 Leistungen. Wie diese enorme Umsetzungsleistung bis 2022 bewältigt werden soll und welche Forderungen sich daraus für Bund, Länder und Kommunen ergeben, darüber sprach eGovernmment Computing mit Ministerialdirigent Ernst Bürger.

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Wie geht es mit dem Online-Zugangsgesetz weiter, und was bedeutet das für Bund, Länder und Kommunen?
Wie geht es mit dem Online-Zugangsgesetz weiter, und was bedeutet das für Bund, Länder und Kommunen?
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Doch schon jetzt ist klar, dass die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes, für viel Bewegung in der Öffentlichen Verwaltung sorgt und schon jetzt erfolgreiche Ansätze einer umfassenden föderalen Zusammenarbeit zeigt. Aber wie geht es jetzt weiter?

Herr Bürger, wie soll es mit der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) und des Digitalisierungsprogramms in der neuen Legislaturperiode nun weitergehen?

Bürger: Der Koalitionsvertrag hat noch einmal bestätigt: Die Umsetzung des OZG soll mit großer Dynamik vorangetrieben werden. In den letzten Monaten haben wir mit den Ländern sowie Vertretern der Kommunen intensiv an einem gemeinsamen Vorgehen gearbeitet. Im Mittelpunkt wird die Nutzer­orientierung stehen. Wir wollen und müssen digitale Leistungen anbieten, die Bürger und Unternehmen am Ende auch tatsächlich nutzen. Nur so verhindern wir das so oft kritisierte Silodenken in der Verwaltung und erreichen das Ziel „Digital First“ aus dem Koalitionsvertrag – Vorrang des Online-Kanals, aber eingebettet in eine Multi­kanalstrategie der Verwaltung.

Ministerialdirigent Ernst Bürger, Stellvertretender Abteilungsleiter Verwaltungsmodernisierung & Verwaltungsorganisation im BMI, setzt auf föderale Zusammenarbeit
Ministerialdirigent Ernst Bürger, Stellvertretender Abteilungsleiter Verwaltungsmodernisierung & Verwaltungsorganisation im BMI, setzt auf föderale Zusammenarbeit
(© BMI)

Ich möchte aber auch betonen, dass wir auf keiner föderalen Ebene bei Null anfangen. Es gibt ja bereits viele gute digitale Leistungen von deutschen Behörden für Bürger und Unternehmen. Es gibt zudem auf der Verwaltungsseite nutzbare Infrastruktur-Bestandteile und Projekte wie zum Beispiel das Föderale Informationsmanagement FIM, die 115, die eID-Funktion für den elektronischen Identitätsnachweis. Das sind alles wichtige Bausteine für die OZG-Umsetzung.

Wichtig für erfolgreiche Digitalisierung ist, dass wir all das sinnvoll verbinden und diese immense Aufgabe zusammen und arbeitsteilig auf allen Verwaltungsebenen angehen. Wir brauchen eine umfassende und auf Kooperationen ausgerichtete Struktur. Daher erarbeiten wir gerade ein Umsetzungsprogramm, das spätestens im Herbst beschlossen werden soll. Ich wäre da gerne schon weiter, aber das Commitment aller Stakeholder ist nicht nur notwendig, sondern auch zeit­intensiv.

Welche Ressourcen stehen dafür bereit und wie sollen sie eingesetzt werden?

Bürger: Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs wurde im Jahr 2016 beschlossen, dass ein Digitalisierungsbudget für Projekte und die Weiterentwicklung bestehender IT-Anwendungen bereitgestellt wird, sofern eine größere Anzahl Länder und der Bund diese IT-Anwendungen einsetzt, die Projekte einen direkten Bürger- und/oder Unternehmensnutzen haben und die IT-Anwendungen die Rahmenbedingungen des Digitalisierungsprogramms erfüllen. Damals wurde auch festgelegt, dass das Digitalisierungsbudget von Bund und Ländern nach einem noch festzulegenden Schlüssel gemeinsam gespeist wird. Die Gespräche hierzu sind leider noch nicht abgeschlossen.

Die Kosten, die allein für den Bund bei der Umsetzung des OZG anfallen, wurden auf 500 Millionen Euro veranschlagt. Eingerechnet sind der Aufbau eines Bundesportals mit einem Nutzerkonto als Identifizierungskomponente, die zentrale Bereitstellung von Basisdiensten und IT-Komponenten, Maßnahmen zur Verknüpfung der Verwaltungsportale zum Portalverbund und vor allem der Ausbau vollständig digitaler Online-Dienste des Bundes.

Das alleine sind 115 sogenannte Typ 1-Leistungen, die in Verantwortung des Bundes bis 2022 umzusetzen sind. Die tatsächliche Festlegung des Bundesbudgets erfolgt derzeit im Rahmen des zweiten Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt.

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