Gesetzliche Krankenkassen Open Data für die AOK – gesetzliche Kassen sollen vergleichbar werden

Redakteur: Manfred Klein |

Der Bundestag hat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungs­gesetz – GKV-FQWG) beschlossen worden. Wesentlich Merkmal des neuen Gesetzes: Die gesetzlichen Kassen sollen vergleichbar werden. Ohne IT wird das nicht gehen.

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Das neue Gesetz wird auch die IT fordern
Das neue Gesetz wird auch die IT fordern
(Grafik: BMG)

Zum Gesetz, das nicht der Zustimmung der Bundesrates bedarf, erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Unsere Gesellschaft wird älter, dadurch werden auch die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung langfristig steigen. Wenn wir weiterhin eine hochwertige Versorgung sicherstellen wollen, ohne die Krankenkassenmitglieder über Gebühr zu belasten, müssen wir die Finanzstruktur der Gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig festigen. Mit den heute beschlossenen Neuregelungen machen wir die Gesetzliche Krankenversicherung zukunftsfest. Wir sichern einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen und stärken die Qualität in der Versorgung. Davon profitieren vor allem die Versicherten.“

Die wichtigsten Änderungen des neuen Gesetzes

Durch das Gesetz wird zum 1. Januar 2015 der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent abgesenkt werden. Die Hälfte, nämlich 7,3 Prozent, trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Der bisherige mitgliederbezogene Beitragssatzanteil von 0,9 Prozentpunkten entfällt.

Stattdessen können die Krankenkassen künftig einkommensabhängig Zusatzbeiträge erheben. Dadurch soll die Beitragsautonomie der einzelnen Krankenkassen gestärkt werden. Gleichzeitig soll durch eine Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs die Zielgenauigkeit der Zuweisungen, die die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, verbessert werden.

Jedes Krankenkassenmitglied hat ab dann zudem über ein Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln, wenn Zusatzbeiträge erhoben oder erhöht werden. Diese Regelung soll die Krankenkassen motivieren, ihre Zusatzbeiträge möglichst gering zu halten, indem sie gut wirtschaften und zugleich eine gute Versorgung anbieten.

Gleichzeitig soll dadurch sichergestellt werden, dass jedes einzelne Mitglied bei der erstmaligen Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags mit einem gesonderten Schreiben seiner Krankenkasse auf das Sonderkündigungsrecht und das Informationsangebot des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen über die Zusatzbeiträge der verschiedenen Krankenkassen hingewiesen wird.

Das Gesetz schafft zudem die Voraussetzung für die Gründung eines fachlich unabhängigen, wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

„Die Patienten haben ein Recht darauf zu erfahren, wo sie gute Leistungen bekommen. Schließlich geht es um ihre medizinische Versorgung. Mit dem Qualitätsinstitut bringen wir mehr Sachlichkeit und Transparenz in die Qualitätsdebatte. Das ist gut für die Patienten, aber auch für die Ärzte und Krankenhäuser, die tagtäglich sehr gute Arbeit leisten“, so Bundesgesundheitsminister Gröhe.

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