BAföG braucht bürokratieärmere Lösung

Autor / Redakteur: Franz-Reinhard Habbel und Paul Wolter / Manfred Klein

Wie läuft der Prozess der Beantragung beim BAföG und inwieweit werden Methoden und Mittel der elektronischen Verwaltung und eGovernment verwendet? Welchen Verwaltungsaufwand verursacht das BAföG und in welchem Verhältnis steht dieser Aufwand zu den Nutzen und den tatsächlich ausgezahlten Leistungen?

Anbieter zum Thema

Online könnten BAföG-Bescheide sehr viel schneller und kostengünstiger erteilt werden
Online könnten BAföG-Bescheide sehr viel schneller und kostengünstiger erteilt werden
(Foto: © Eisenhans- Fotolia)

Vor Kurzem wurde das 23. Gesetz zur Änderung des BAföG umgesetzt. Rückwirkend ab dem 1. Oktober 2010 treten Erhöhung der Bedarfssätze und andere Verbesserungen in Kraft. So werden beispielsweise in Zukunft Mietkostenzuschläge pauschal und ohne besonderen Nachweis berücksichtigt, außerdem steigt das Alter, mit dem eine Ausbildung begonnen werden muss, um nach dem BAföG gefördert zu werden bei Masterstudiengängen von 30 auf 35 Jahre.

Zusätzlich wurde auch der Kreis der Förderungsberechtigten durch verschiedene Neuregelungen erweitert. Diese Gesetzesnovelle bietet Anlass um einmal einen genaueren Blick auf die Prozesse und die Strukturen rund um das BAföG zu werfen.

Es gibt bereits in manchen Bundesländern Vorschläge und Projekte mit dem Ziel, den gesamten Prozess der Bearbeitung und Bewilligung zu verschlanken. „Zum Beispiel kann durch ein Online-Verfahren die Beantragung und Bearbeitung erheblich vereinfacht und verkürzt werden. Dies wäre eine echte Win-Win-Situation für Studierende und Behörden. Bislang setzen jedoch nur drei Länder auf die Online-Lösung“, so Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates.

Der Nationale Normenkontrollrat ist ein beim Bundeskanzleramt eingerichtetes unabhängiges Beratungs- und Kontrollgremium der Bundesregierung. Seine Aufgabe ist es, die Bundesregierung sowohl beim Abbau bestehender als auch beim Vermeiden neuer Bürokratiekosten zu unterstützen.

Die Länder Hessen und Bayern sowie die Freie und Hansestadt Hamburg ermöglichen in Teilen einen elektronischen Beantragungsprozess. So kann man beispielsweise in Hessen (www.bafög-hessen.de) einen elektronischen BAföG-Antrag stellen. Dennoch ist es aus rechtlichen Gründen immer noch vonnöten diesen dann handschriftlich zu unterschreiben und beim nächsten BAföG-Amt abzugeben.

Ähnlich ist es in Bayern geregelt. Erst wenn die handschriftlich unterschriebene Version beim BAföG-Amt eingeht, zählt der Antrag als formal abgegeben. Der Online-Antrag wirkt also eher für die Bearbeitenden als Erleichterung, da dieser schneller bearbeitet, verschickt und geprüft werden kann als die analoge Version.

Über den tatsächlichen Verwaltungsaufwand, welchen die BAföG-Beratung, die Antragsbearbeitung, Auszahlung und Controlling verursachten, gibt es in den einzelnen Ländern nur wenige Informationen. Allein in Baden-Württemberg wurde im Jahr 2003 ein Antrag der Grünen/Bündnis 90 Landtagsfraktion auf Stellungnahme zu dem entstandenen Verwaltungsaufwand gestellt.

(ID:35186810)