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Bürokratieärmere Lösungen dringend gesucht
Im Juni 2012 zog der NKR noch einmal Bilanz. Diese fiel ernüchternd aus. „Bei unseren Untersuchungen, inwieweit die Empfehlungen aus unserem BAföG-Bericht von März 2010 umgesetzt worden sind, haben wir noch erheblichen Handlungsbedarf festgestellt“, so der Stellvertretende Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Wolf-Michael Catenhusen.
Beispielsweise sollten sich Bund und Länder darüber Gedanken machen, ob es wirklich notwendig ist, dass Bachelorstudierende nach dem vierten Semester einen Leistungsnachweis vorlegen müssen, um weiter gefördert zu werden. „Der Leistungsnachweis nach dem vierten Semester wurde im Kontext eines mindestens achtsemestrigen Studiums eingeführt. Die Regelstudiendauer von Bachelorstudenten beträgt aber ohnehin nur sechs Semester“, so Catenhusen.
„Hier sollte eine bürokratieärmere Lösung überlegt werden, die auch den kompletten Verzicht auf den Leistungsnachweis nicht ausschließt“. Der Normenkontrollrat erwartet daher, dass noch in dieser Legislaturperiode eine weitere Novellierung des BAföG erfolgt.
Ein weiter Problembereich sei die Verständlichkeit der Antragsformulare. Viele Studenten berichten, dass sie oft nicht wüssten, was von ihnen verlangt werde. Nach Meinung des NKR liegt gerade hier ein enormes Vereinfachungspotenzial.
Wenn man einmal von der Langwierigkeit des Verfahrens absieht und ausschließlich die Bürokratiekosten des BAföG-Verfahrens beleuchtet, stellt man sich die Frage, wie man diese strukturell mindern kann. Ein aus verschiedenen wohltätigen Verbänden und Vereinen bekanntes Prinzip ist das Transparenzgebot. Spendenorganisationen legen einen regelmäßigen Bericht über gesammelte Spenden, und deren Verwendung vor. Den Verwaltungskosten wird die Summe gegenübergestellt, die bei den Hilfsbedürftigen ankommt. Alles was über 10 Prozent Verwaltungsaufwand verursacht, ist in der Regel schon nicht mehr tragbar.
Diese Methode erzeugt eine, durch sozialen Druck verursachte, Selbstreflexion. Diese Selbstreflexion führt dazu, dass diese Organisationen aus eigenem Antrieb heraus stets gewillt sind, die Bürokratiekosten soweit es geht zu drücken. Dies senkt die Barrieren eines Einsatzes moderner, elektronischer Verwaltung.
Würde man dieses Prinzip auch auf das BAföG-Verfahren und anderen Einrichtungen, wie beispielsweise der Familienkasse, welche das Kindergeld zahlt, anwenden, würde man vermutlich einerseits Open Government und andererseits die Motivation zum Sparen stärken.
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