Polizei Baden-Württemberg setzt auf Abschreckung Noch mehr Einsätze für die Bodycam

Autor Susanne Ehneß |

Hessen war der Vorreiter, nun folgen sukzessive die anderen Bundesländer. Auch Baden-Württemberg möchte nun „Bodycams“ für den Polizeieinsatz nutzen.

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Künftig wagt auch die Polizei in Baden-Württemberg den Schulterblick
Künftig wagt auch die Polizei in Baden-Württemberg den Schulterblick
(Bild: Baden-Württemberg.de)

Auf der Schulter von Polizeibeamten befestigte Kameras, die bei Einsätzen mitfilmen – als Hessen im Mai 2013 das Pilotprojekt Bodycam startete, wurde Kritik laut. Vor allem beim Datenschutz. Doch die aus England und den USA bekannten Bodycams bewiesen sich, deren Einsatz wirkte deeskalierend.

In der Folge zeigte sich Bayern interessiert, und Rheinland-Pfalz startete ab Juli 2015 ein entsprechendes Pilotprojekt. Nun will auch Baden-Württemberg von den positiven Erfahrungen profitieren.

„Als Reaktion auf die Vorfälle in der Silvesternacht mit sexuellen Übergriffen in Köln, aber auch in Stuttgart“, so die Landesregierung, hatte Innenminister Reinhold Gall bereits einen 5-Punkte-Plan zur Stärkung der inneren Sicherheit vorgelegt. Mit einem Gesetzentwurf zur Einführung der Bodycam werde nun der letzte Baustein des 5-Punkte-Plans auf den Weg gebracht.

„Dadurch unterstreichen wir die Handlungsfähigkeit des Staates. Die Bodycam schützt unsere Polizei, indem sie Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte oder auch auf Dritte möglichst verhindert sowie strafbare Handlungen dokumentiert“, betonten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Gall.

Im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren soll die Bodycam stufenweise eingeführt werden, beginnend voraussichtlich mit den Polizeipräsidien Freiburg, Mannheim und Stuttgart. Nach sechs Monaten solle dann ein Erfahrungsbericht folgen, nach einem Jahr eine Evaluierung der Maßnahme, welche auch die finanziellen Auswirkungen erfasse.

Rechtsgrundlage

In Baden-Württemberg gibt es bislang noch keine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Schulterkameras. Deshalb soll das Polizeigesetz geändert werden. Der Einsatz der Kameras soll laut Landesregierung „offen und bezweckt“ erfolgen und dadurch helfen, potenzielle Gewalttäter von vornherein von tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte oder Dritte abzuhalten. Die Kameras sollen nur dann zum Einsatz kommen, „wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein solcher Angriff auf Leib und Leben bevorsteht“. Zudem sehe das Gesetz eine räumliche Beschränkung auf öffentlich zugängliche Orte vor.

Wie in Hessen und Rheinland-Pfalz, sollen die Aufnahmen der Kameras der Beweisführung bei einer Strafverfolgung dienen. „Sollte sich hingegen die Gefährdungslage im Nachhinein als unbegründet herausstellen, sind die Aufnahmen zu löschen“, betont die Landesregierung.

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