Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) Niedersachsen legt seine Version eines eGovernment-Gesetzes vor

Autor Manfred Klein |

Die Landesregierung von Niedersachsen hat das Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) vorgelegt. Die Landesregierung will damit die Weichen stellen, damit Bürger und Unternehmen Verwaltungs­dienstleistungen künftig online abwickeln können. Damit stehen die Chancen gut, dass auch Niedersachsen in Kürze ein eGovernment-Gesetz vorlegen kann.

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Niedersachsen legt Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Verwaltung und Informationssicherheit vor
Niedersachsen legt Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Verwaltung und Informationssicherheit vor
(Bild: © 3dkombinat – stock.adobe.com)

Das Gesetz verpflichtet – wenn es in dieser Form verabschiedet wird – die Behörden des Landes und weitgehend auch die Kommunen zur Einführung der digitalen Verwaltung. Bei der Arbeit am Gesetz kam es immer wieder zu Verzögerungen, zuletzt durch die vorgezogenen Neuwahlen. Das führte jedoch auch dazu, dass das NDIG bereits die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) des Bundes berücksichtigen und dessen systematische Umsetzung in Niedersachsen regeln soll.

Darüber hinaus soll das NDIG jedoch auch weitere Regelungen festlegen. So verpflichtet es nach Angaben der Landesregierung nicht nur zu Online-Services, sondern auch zur IT-Unterstützung in den verwaltungsinternen Prozessen. Insbesondere leite das NDIG den schrittweisen Wechsel von der papierbezogenen zur elektronischen Aktenführung in niedersächsischen Behörden ein.

Das NDIG will auch Regelungen zur Informationssicherheit in der Verwaltung treffen, indem es insbesondere dazu verpflichte, geeignete Gegenmaßnahmen für Gefahren vorzuhalten und weiterzuentwickeln. Laut Angaben regelt es, dass ein zu jedem Zeitpunkt aktuelles Gefahrenabwehrsystem im Landesnetz eingesetzt werden muss. Vergleichbare Regelungen finden sich in den meisten bisherigen eGovernment-Gesetzen anderer Länder noch nicht.

Niedersachsen nehme hier bewusst eine Vorreiterrolle innerhalb der Länder ein. Die Anzahl der mobilen Endgeräte werde in den kommenden Jahren weiter stark zunehmen, sagte Boris Pistorius dazu. Das „Internet der Dinge“ werde den Alltag nachhaltig stark verändern, deswegen würden die Anforderungen an die Cybersicherheit nicht nur für Private und Unternehmen, sondern natürlich auch an die Verwaltungen immer größer und komplexer. Das nehme die Landesregierung sehr ernst und arbeite deshalb weiter intensiv daran, das Landesnetz immer besser gegen die sich ständig verändernden Bedrohungen aus dem Cyberraum zu schützen, so der Innenminister.

Die im NDIG vorgegebene Digitalisierung der Verwaltung seien mit erheblichen Anstrengungen und Aufwendungen verbunden. Entsprechende Mittel seien im Sondervermögen zur Digitalisierung eingeplant. Die Landesregierung hat die Verbandsbeteiligung des Gesetzentwurfs freigegeben. Die Verbandsbeteiligung gebe insbesondere den Kommunen die Möglichkeit, das Gesetzesvorhaben mitzugestalten.

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