Grundlagenstudie Mit Cloud Computing können Behörden Kosten sparen
Laut einer Studie der Unternehmensberatung Bearingpoint ist der Weg in die Wolke für die Öffentliche Verwaltung eine attraktive Alternative zum klassischen Outsourcing von IT-Dienstleistungen. Doch es fehlen einheitliche Rechtsgrundlagen innerhalb der EU und standardisierte Lösungen.
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Der Studie zufolge können Behörden und Kommunen von Cloud Computing genauso profitieren wie Unternehmen aus der Privatwirtschaft, das heißt die Investitions- und Betriebskosten ihrer IT senken, den Leistungsumfang flexibel an ihren Bedarf anpassen und mit automatisierten Prozessen die Effizienz ihrer IT steigern.
Die Umfrage der Unternehmensberatung zeigt aber auch: Obwohl 78 Prozent der befragten deutschen Behörden und Kommunen gegenwärtig IT-Services fremdbeziehen oder schon einmal eingekauft haben, entscheiden sich nur sieben Prozent für Leistungen aus der Wolke.
Rechtsgrundlagen und Datensicherheit
Die Ursache dieser Zurückhaltung dürfte sowohl in den technischen Eigenheiten des Cloud Computing liegen, wie auch in den noch immer unklaren juristischen Vorgaben. Die Autoren der Studie formulieren das so: „Weil Daten in der Wolke über verschiedene Rechtsräume verteilt sein können, sind Nutzer oft mit unterschiedlichen nationalen Gesetzgebungen konfrontiert“ und fordern daher von der Politik, „gesetzliche Regelungen für sensible Bereiche wie Datenschutz, Urheberrecht, Lizenzen, Vertragsfragen und die Zertifizierung von Anbietern innerhalb der EU zu vereinheitlichen“.
Zudem müssten sinnvolle Aktivitäten wie beispielsweise das Technologieprogramm „Trusted Cloud“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) weiter gestärkt werden, so die Verfasser.
Denn das Thema Sicherheit stehe für die Öffentliche Verwaltung bei Cloud Computing ganz oben auf der Agenda. Laut Studie geht es den Verwaltungen dabei vor allem um die Erfüllung der drei klassischen Datenschutzziele:
» Verfügbarkeit,
» Gewährleistung von Integrität,
» Vertraulichkeit von IT-Leistungen und Daten.
Letztere gilt es vor externem und internem Zugriff durch Unbefugte zu schützen. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt sowohl für Anbieter als auch für Nutzer Empfehlungen zum Thema Sicherheit bei Cloud Computing. Doch die Studie macht deutlich: Nur knapp ein Viertel der befragten Behörden und IT-Dienstleister ist mit den Cloud-spezifischen Sicherheitsempfehlungen des BSI auch tatsächlich vertraut. Da bestehe für die Behörden noch Nachholbedarf, meinen die Studienautoren.
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