Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) geht bei weitem nicht so schnell voran, wie es sich die Verantwortlichen gewünscht hätten. Bis Ende des Jahres wird der Prozess nicht abgeschlossen sein. Darauf hat Sachsen nun reagiert und Fördermöglichkeiten auf die kommenden Jahre ausgeweitet.
Um die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) auch in den kommenden Jahren voranzubringen, weitet der Freistaat Sachsen seine Förderung aus
Eigentlich sollten Bund, Länder und Kommunen bis 31. Dezember 2022 575 Verwaltungsdienstleistungen online anbieten. Da absehbar war, dass dieses Ziel nicht erreicht wird, hat der IT-Planungsrat bereits im Mai diesen Jahres eine Priorisierung von insgesamt 35 EfA-Leistungen beschlossen – den OZG-Booster – und auch Sachsen reagiert nun auf den veränderten Zeitplan.
Die Sächsische Staatskanzlei, der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) und die kommunalen IT-Dienstleister haben sich auf eine Erhöhung der „Anschubfinanzierung“ geeinigt. Das heißt, der Freistaat übernimmt die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb im zertifizierten Rechenzentrum sowie den Support und die Weiterentwicklung aller Online-Antragsassistenen (OAA), die über den Webshop des Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen – KISA verfügbar sind, vollständig.
„Mittlerweile stellt KISA fast 50 OAA zur Verfügung, darunter beispielsweise die Online-Beantragung verschiedener Gewerbeerlaubnisse, der Kindertagesbetreuung oder des Familienpasses. Bis Ende des Jahres werden voraussichtlich mehr als 20 weitere folgen. Gerade für kleinere kommunale Akteure ist der Weg zur elektronischen Verwaltung personell und finanziell herausfordernd. Wir freuen uns deshalb sehr, dass der Freistaat die Kommunen mit der Förderung entlastet und gleichzeitig Anreize schafft, noch zügiger den Wandel in den Behörden voranzutreiben“, erklärt Ronny Kamionka, Leiter Digitalisierung beim Zweckverband KISA. Kommunen, die zwischen 1. Juli und der Bekanntgabe der Änderung, entsprechende Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten eine Rückvergütung.
Zudem läuft die Förderung nicht wie geplant zum Ende des Jahres aus, sondern wurde, vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses durch den Sächsischen Landtag, bis 31. Dezember 2024 verlängert.
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