Sondersitzung IT-Planungsrat beschließt OZG-Booster
Dass es um die OZG-Umsetzung nicht zum Besten steht, ist bekannt. Nun hat der IT-Planungsrat in einer Sondersitzung die Priorisierung von insgesamt 35 EfA-Leistungen beschlossen. Im Vorfeld der Sitzung war lange unklar, ob es zu einer Einigung von Bund und Ländern kommen würde.
Anbieter zum Thema

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, bis Ende 2022 für alle Bürger und Unternehmen sämtliche alle Verwaltungsleistungen online zugänglich zu machen. „Es ist jedoch absehbar, dass dies nicht vollständig gelingen wird“, erklären sowohl der IT-Planungsrat wie auch die FITKO gleich zu Beginn ihrer Pressemitteilung. Der IT-Planungsrat halte es daher für wichtig, dass „Verwaltungsleistungen mit stärker ausgeprägter Relevanz für Bürger:innen sowie Unternehmen im Jahr 2022 priorisiert entwickelt und bereitgestellt werden“. Damit soll nicht nur ein sichtbarer Fortschritt in der OZG-Umsetzung, sondern auch eine für Bürger und Unternehmen erfahrbare Verbesserung der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen erzielt werden.
In ihrer Sondersitzung haben die Mitglieder des IT-Planungsrats daher jetzt beschlossen, insgesamt 35 „Einer-für-Alle“-Leistungen (EfA-Leistungen) zu priorisieren, also Leistungen, die von einem Bundesland entwickelt und betrieben und von anderen Ländern nachgenutzt werden können. Diese Verwaltungsleistungen sollen dann bis zum Ende des Jahres flächendeckend zur Verfügung stehen.
Glücklich ist man in Rheinland-Pfalz über die Entscheidung des IT-Planungsrates. Der CIO des Landes, Staatssekretär Fedor Ruhose, erklärte dazu: „Ich begrüße ausdrücklich, dass der IT-Planungsrat einen wichtigen Schritt für die Umsetzung des OZG beschlossen hat. Jetzt sind alle Themenfeldführer gefordert, dass dieser Beschluss auch umgesetzt wird. Die flächendeckende Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung in Rheinland-Pfalz ist darauf angewiesen, dass diese Leistungen zur Verfügung stehen“. Ruhose weiter: „Länder und Kommunen brauchen zeitnah eine verlässliche Übersicht über die anfallenden Kosten der Nachnutzung, um das EfA-Prinzip bundesweit zum Erfolg werden zu lassen.“
Ruhose mahnte an, dass diese zusätzliche Dynamik in den EfA-Projekten nicht Ende des Jahres nachlassen dürfe. „Dieser Beschluss bedeutet auch, dass die Arbeit an der digitalen Verwaltung nicht mit dem 31. Dezember 2022 getan ist. Dies ist eine Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen. Wichtig ist, dass die Arbeit an den EfA-Projekten fortgesetzt werden kann. Hier sehe ich insbesondere die langfristige Finanzierung dieser neuen Kooperationsform von Bund und Ländern als zentral an.“
Hier finden Sie in Kürze den Beschluss im Wortlaut sowie die Liste mit den priorisierten EfA-Leistungen.
(ID:48283441)