eGo-Saar Medienbruchfrei zur Schusswaffe

Von Johannes Kapfer 1 min Lesedauer

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Im Saarland können über die EfA-Leistung „Waffenrechtliche Erlaubnis“ genehmigungspflichtige Waffen medienbruchfrei und volldigital registriert werden. Zuvor war das OZG-Pilotprojekt ausschließlich in einem Landkreis getestet worden.

Das Team bei der Vorstellung der ersten digitalen Behörde im Landkreis Merzig-Wadern (v. l.): ZV eGo-Saar: Christophe Boutter (Geschäftsführer), Daniel Breyer (Fachbereichsleiter OZG),  Stephan Thul (Geschäftsführer), Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich (LK Merzig-Wadern), Stephan Scholtes (Leiter Verwaltungsorganisation und Digitalisierung LK Merzig-Wadern), Christian Thul (Straßenverkehrs- und Kreisordnungsbehörde LK Merzig-Wadern) und Bürgermeister Sebastian Greiber (Aufsichtsratsvorsitzender eGo-Saar)(©  Zweckverband eGo-Saar)
Das Team bei der Vorstellung der ersten digitalen Behörde im Landkreis Merzig-Wadern (v. l.): ZV eGo-Saar: Christophe Boutter (Geschäftsführer), Daniel Breyer (Fachbereichsleiter OZG), Stephan Thul (Geschäftsführer), Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich (LK Merzig-Wadern), Stephan Scholtes (Leiter Verwaltungsorganisation und Digitalisierung LK Merzig-Wadern), Christian Thul (Straßenverkehrs- und Kreisordnungsbehörde LK Merzig-Wadern) und Bürgermeister Sebastian Greiber (Aufsichtsratsvorsitzender eGo-Saar)
(© Zweckverband eGo-Saar)

Jäger, Sportschützen und Büchsenmacher sind nur ein kleiner Teil derjenigen, die legal eine Waffe besitzen und gegebenenfalls führen und in Ausnahmefällen sogar modifizieren dürfen. Auch Polizei- und Justizbeamte, Richter und Waffensammler haben berechtigtes Interesse dazu.

Der Registrierungsprozess einer neuerworbenen Waffe musste bislang in den meisten Teilen Deutschlands – persönlich vor Ort – in einer Amtsstube oder einem Bürgerbüro durchgeführt werden. Nur in Bayern hatte man darüber hinaus die Möglichkeit, diesen Prozess wahlweise digital durchzuführen. Schließlich hatte der Freistaat Bayern federführend – in Kooperation mit der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) – die EfA-Leistung „Waffenrechtliche Erlaubnis“ entwickelt.

Als erstes weiteres Bundesland hat nun das Saarland diese EfA-Leistung adaptiert und nachgenutzt, nachdem sie in einem OZG-Pilotprojekt im saarländischen Landkreis Merzig-Wadern erprobt und für tauglich befunden wurde. Die Einführung der EfA-Leistung wird – nach Angaben der Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich (CDU) – dafür sorgen, dass die Verwaltungsangestellten und die Antragssteller gleichermaßen entlastet werden. Rund 3.500 Anträge aus dem Bereich des Waffenrechts hätten 2022 von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der saarländischen Waffenbehörden bearbeitet werden müssen, so Schlegel-Friedrich. Diese freiwerdenden Kapazitäten könnten nun für erweiterte Kontrollen aufgewendet werden, heißt es aus Expertenkreisen.

Ab dem vierten Quartal 2023 soll die EfA-Leistung bei allen Waffenbehörden des Saarlandes verfügbar sein. Für die Gesamtkoordination zwischen Kreisverwaltung und AKDB sowie die technische Übermittlung der Zertifikate an die Vermittlungsstelle des nationalen Waffenregisters zeichnet der Zweckverband Elektronische Verwaltung im Saarland (eGo-Saar) verantwortlich.

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