Der zweite Schritt zur Digitalisierung einer Gesetzesänderung der Körperschaftsteuer erfolgt im Nachgang zur Vordruckkommissionssitzung. Das Team des Bereichs Fachautomation definiert Plausibilitätsregeln mit einem dafür vorgesehenen Editor. Dieser Editor und die dahinterliegende Regelsprache gehören zum Urgestein des modellgetriebenen Ansatzes von ELSTER und wurden seit 2008 sukzessive weiterentwickelt.
Zu den Plausibilitätsregeln gehören sowohl Rechenregeln als auch Validierungsregeln, die fachliche Zusammenhänge erfassen – auch über Felder und Formularseiten hinweg. Derzeit sind allein für die Körperschaftsteuer um die 2.600 Regeln definiert.
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„Die Regelsprache erfordert eine Einarbeitung, aber auch das geht ohne IT-Vorkenntnisse“, sagt Björn Claudy. „Wenn wir heute eine Regel überarbeiten, schreiben wir direkt den Regeltext auf, keine losgelöste Spezifikation. Nach der Eingabe kann ich mir ein neues Generat ziehen und es testen.“ Automatische Abgleiche unterstützen die Steuerexperten dabei, Fehler oder Widersprüche in den Regeln zu identifizieren.
Die fachliche Plausibilisierung ist so wichtig, weil sie die Grundvoraussetzung für jede weitergehende automatisierte Verarbeitung ist. Wenn die eingehenden Daten fehlerhaft sind, dann bricht auch die weitergehende Berechnung eines Bescheides im Backend ab. Hier sorgt der Low-Code-Ansatz von ELSTER nicht nur dafür, dass die komplexen fachlichen Modelle handhabbar bleiben. Er bringt vor allem auch eine höhere Geschwindigkeit in die Umsetzung der Gesetzesänderung.
So eingespielt die jährliche Anpassung der behördlichen Software für die Körperschaftsteuer mittlerweile auch abläuft, eine Bruchstelle blieb bislang unangetastet. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist manchmal nicht klar, welche Auswirkungen sich durch Änderungen auf technische Verfahren ergeben.
Administration bei Gesetzgebung mitdenken
Die Administration spielt hier de facto keine Rolle. So treten bei der Umsetzung des Gesetzes in das Formular oft Widersprüche und Ungenauigkeiten auf, die im Gesetzgebungsverfahren noch hätten korrigiert werden können.
„Ein erster Lösungsansatz könnte darin bestehen, die Administration schon bei der Gesetzgebung mitzudenken und einzubeziehen“, schlägt Claudy vor. Wie Gesetzgebung und digitaler Vollzug näher ineinandergreifen können, das sei eine komplexe und spannende Frage, die für die Zukunft der Digitalisierung näher ausgelotet werden sollte.
Gemeinsamer Spirit als Antrieb
Warum die Digitalisierung gerade in der Steuerverwaltung so weit fortgeschritten ist, mag mehrere Gründe haben. Da ist die hohe Affinität zu Zahlen und Berechnungen. Da ist die Notwendigkeit der Abarbeitung eines Massenverfahrens. Und da sind die seit Jahren weiterentwickelten Werkzeuge, die Fachexperten ein ganz neues Level an Mitsprache ermöglichen, wenn es um die Anpassung von Software geht.
Die fortgeschrittene technische Umsetzung ist aber nicht der einzige Grund, warum die jährliche Anpassung der digitalisierten Körperschaftsteuer so gut funktioniert. „Wir haben hier über die Jahre mit allen Beteiligten übergreifend einen gemeinsamen Spirit entwickelt – sei es im Kontext von ELSTER, des Backends oder im Rahmen der Vordruckkommission. Wir wollen das gut machen für die Finanzbeamten. Wir wollen es gut machen für die Steuerpflichtigen“, resümiert Claudy. „Und vor allem wollen wir es digital machen, da es uns allen das Leben erleichtert.“
Stand: 08.12.2025
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*Der Autor: Dr. Sebastian Lorenz ist als IT-Spezialist bei mgm technology partners tätig, die gemeinsam mit dem Bayerischen Landesamt für Steuern den Low-Code Ansatz von ELSTER entwickelt haben.