Arbeitskreis Cloud des NEGZ

Lasst uns über Cloud ­reden – schon wieder

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Ähnlich wie Fromm betonte auch Stefan Hassel (Leiter Vertragsrecht, Dataport) am Tag darauf beim DVNW-Vergabetag: Im Vordergrund steht bei allen Konzepten, Vergaben und Betriebsabsichten die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der öffentlichen Institutionen. Entstandene oder prognostizierte kritische Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern sind mit den Betriebsbeschaffungen zu reduzieren. Beispielsweise kann hier die Beauftragung eines Cloud-Brokers helfen – wie es die Dataport bereits 2020 angestoßen hat. Während des Betriebs sind Prüfrechte auf Daten und Infrastruktur zu gewähren sowie im Vorfeld durch Zertifizierung und Maßnahmen im Kanon von ISO 27001, IT-Grundschutz oder auch C5 des BSI nachzuweisen.

Stefan Hassel und auch Pia Karger, Abteilungsleiterin Digitale Gesellschaft und Informationstechnik im BMI, betonten in ihren Beiträgen gleichsam, die Schaffung von Wechselmöglichkeiten zwischen Anbietern als Sicherung der künftigen Gestaltungsfähigkeit des öffentlichen Sektors zu betrachten. All dies sind auch wesentliche Faktoren für die künftige Resilienz öffentlicher Aufgabenwahrnehmung im Sinne der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie. In diesem Kontext wurden häufig das Vergaberecht und die komplexen Beschaffungskriterien als Hürde für den Einsatz moderner Cloud-Services genannt.

Dr. André Göbel(©  Kyndryl)
Dr. André Göbel
(© Kyndryl)

Dies ließ Thomas Fischer, Berater der BITKOM Wirtschaftsdelegation bei den Verhandlungen zu den EVB-IT Cloud, nicht gelten. Er warb dafür, die neue EVB-IT Cloud als Gestaltungsrahmen und neuen Marktstandard zur Anpassung an den Beschaffungskontext zu nutzen. Den Hinderungsgrund der komplexen Lieferketten und den damit verbundenen verquickten AGB-Ketten wurde nun Abhilfe geschaffen: Die neue EVB-IT Cloud lässt es zu, dass Auftragnehmer-AGB eingebunden werden könnten. Dies erweitere den Markt potentieller Lieferanten, weil es die Lieferketten zwischen Infrastrukturanbietern und Service-Providern vereinfache, die mit komplexen globalen Abhängigkeiten selten eine Individualisierung von AGB-Kriterien im Angebot ermöglichen können – zumal nicht binnen der Angebots­fristen von wenigen Wochen.

Fischer­ riet hier deshalb nochmal eindringlich, das neue Instrument der EVB-IT Cloud bestmöglich im Verhandlungsverfahren einzusetzen. So können Auftraggeber und Auftragnehmer trotz des komplexen Beschaffungsumfelds von Cloud-Services eine bestmögliche Lösung verhandeln und gleichzeitig die dynamische Funktionsentwicklung der Cloud-Infrastrukturen beachten.

Werner Achtert(©  msg)
Werner Achtert
(© msg)

Seitens der govdigital wurde zudem deutlich, dass es nur gemeinsam gehen wird. Eine kluge Auftragsteilung zwischen staatlichen Stellen, interföderalen Institutionen wie der FITKO und den öffentlichen IT-Dienstleistern sind beim weiteren Aufbau von Infrastrukturen und Plattformen als Services (IaaS/PaaS) unumgänglich. Davon zu profitieren, welche Erfahrungen bereits durch Dataport, IT.NRW, ITZ Bund und Co., aber auch in der Industrie gemacht wurden, ist ebenso unerlässlich. Deshalb gilt auch es auch weiterhin: Lasst uns gerne über Cloud reden! Aber lasst uns dabei gleichzeitig auch erprobte Lösungen in neuen Kontexten zügig einführen und evaluieren, damit sie alsbald einen echten gesellschaftlichen Mehrwert durch kluge hybride Infrastrukturen im Öffentlichen Sektor leisten. Wer dies mitgestalten möchte, ist im Arbeitskreis Cloud des NEGZ herzlich eingeladen.

Die Autoren

Dr. André Göbel, Vorstandsmitglied NEGZ e.V., Head of Public Sector Kyndryl Deutschland;
Werner Achtert, Vorstandsmitglied NEGZ e.V., Geschäftsleitung Public Sector, msg systems ag

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