Hessen Land stellt 37 Millionen Euro für Digitalisierung der Verwaltung bereit
Hessen will rund 37 Millionen Euro in die Digitalisierung der Kommunen und Landkreise investieren. Die Fördersumme soll zum Beispiel für die Entwicklung von Onlineanträgen, die Finanzierung einer Digitalisierungsberatung und Pilotprojekte in OZG-Modellkommunen eingesetzt werden.
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Mit rund 37 Millionen Euro investiert das Land kräftig in den Digitalisierungserfolg der Kommunen und Landkreise, heißt es aus dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Bei einer Regionalkonferenz des Hessischen Innenministeriums und des Hessischen Ministeriums für Digitale Strategie und Entwicklung informierten Innenminister Peter Beuth und Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus zum Thema Verwaltungsdigitalisierung der hessischen Kommunen mehr als 300 Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Digitalisierungsbeauftragte aus dem Regierungsbezirk Darmstadt.
„Die Verwaltungsdigitalisierung stellt uns vor eine große Herausforderung, die wir nur Hand in Hand mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden bewältigen können. Mit der heutigen Regionalkonferenz schlagen wir gemeinsam ein neues Kapitel für die Verwaltungsdigitalisierung auf. Die Hessische Landesregierung hat ein umfangreiches Programm zur Unterstützung der hessischen Kommunen und Landkreise auf dem Weg zur digitalen Verwaltung aufgelegt. Dazu gehören unter anderem eine kostenlose Digitalisierungsberatung sowie finanzielle Förderung. Unser gemeinsames Ziel ist es, alle Verwaltungsleistungen möglichst bald online anzubieten. Egal, ob ein neuer Reisepass, Eheurkunden, Elterngeld, der Führerschein oder eine beliebige andere Leistung beantragt werden soll: All das wird künftig jederzeit auch von Zuhause möglich sein – einfach, schnell und sicher“, so Peter Beuth und Kristina Sinemus.
Ein zentraler Partner der Verwaltungsdigitalisierung Hessens sei ekom21. Laut Innenministerium unterstützt der IT-Dienstleister die Kommunen und Landkreise bei der Digitalisierung der einzelnen Verwaltungsleistungen. Bereits heute seien in Hessen Verwaltungsleistungen online verfügbar. Der Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde gehöre hierzu genauso wie der Antrag auf Elterngeld. Für Bürgerinnen und Bürger bedeute dies eine enorme Entlastung, da sie sich Zeit und unötige Wege sparen würden.
Bei rund 600 Verwaltungsleistungen sei die kommunale Ebene zuständiger Ansprechpartner für die Anliegen von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. „Daher möchten wir diese Herausforderung partnerschaftlich Hand in Hand mit unseren Kommunen und Landkreisen stemmen“, betonte Innenminister Peter Beuth. Anlass hierfür sei das Onlinezugangsgesetz (OZG), welches die Verwaltung verpflichtet, sämtliche Anträge und Leistungen bis zum Ende des Jahres 2022 online anzubieten.
„Hessen hat ein großes Potenzial in Sachen Digitalisierung. Bereits in der jüngeren Vergangenheit machen sich die Erfolge der Hessischen Landesregierung hierbei bemerkbar: Im Breitbandausbau gehören viele hessische Kommunen beispielsweise schon jetzt zur bundesweiten Spitze. Ein smarter Staat ist jedoch kein Selbstläufer. Nur mit Engagement, Knowhow und finanziellen Mitteln können wir Hessen fit für die Zukunft machen“, so Digitalministerin Kristina Sinemus.
Nach den Angaben des Innenministeriums hat das Land Hessen im September 2019 eine gemeinsame Vereinbarung zur Umsetzung des OZG mit den Kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet. Die Umsetzungsvereinbarung soll den Grundstein für das Zusammenwirken der Landesregierung mit den hessischen Kommunen und kreisfreien Städten legen. Sie soll unter anderem Fördermaßnahmen des Landes an seine Kommunen regeln.
Wie sieht das Konzept zur OZG-Umsetzung genau aus?
„Grundsätzlich wird in Hessen bei der Umsetzung des OZG zwischen Landes- und der kommunalen Ebene unterschieden“, heißt es aus dem Hessischen Digitalministerium.
Die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung (HMinD) soll die Digitalisierungsoffensive des Landes steuern und koordinieren. „Hieraus ergibt sich eine zentrale Verantwortung für die finanzielle Ausstattung der Ministerien für die Realisierung von Maßnahmen zur Umsetzung des OZG in Hessen. Die HMinD übt die strategische Programmsteuerung der Verwaltungsdigitalisierung aus“, heißt es. Dies umfasse die Steuerung und Koordination der Mittel für die Digitalisierung. Weiter heißt es: „In Grundlagenprojekten werden durch die HMinD in enger Abstimmung mit der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) zentrale IT- oder Infrastrukturbausteine entwickelt und für die dezentrale Nutzung in Antragsverfahren bereitgestellt“.
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