Die digitale Transformation von Gerichtsprozessen Strafrecht: Mit KI in die Neuzeit

Von Johannes Kapfer 5 min Lesedauer

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Die Strafprozessordnung unter Zuhilfenahme von künstlicher Intelligenz in das 21. Jahrhundert zu transportieren – dieses Ziel hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) seit Jahren verfolgt. Ein erster Test wurde erfolgreich abgeschlossen, eine entsprechende Gesetzesanpassung hatte bereits den Bundestag passiert; und doch ist das gesamte Vorhaben schließlich dem vorzeitigen Ende der Legislaturperiode zum Opfer gefallen. Im Interview mit eGovernment berichtet Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Oliver Sabel, Referatsleiter im BMJ, über die technischen wie juristischen Hintergründe.

(©  Johannes - stock.adobe.com)
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Das römische Reich ist lange passé – doch insbesondere im Bereich der Judikative kommen auch heute noch Mechanismen zur Anwendung, deren Ursprünge in der Antike liegen. So galt beispielsweise bis 1877 die Maxime „quod non legitur, non creditur“. Diese besagte, dass ausschließlich schriftliche Beweise zur Urteilsfindung herangezogen werden durften.

Die Reichsjustizgesetze aus ebendiesem Jahr, welche ab Oktober 1879 zur Anwendung kamen, gelten – in teilweise stark veränderter Form – bis heute. Damals wurde unter anderem der Grundsatz der Mündlichkeit eingeführt. Er besagt, dass einem strafgericht­lichen Urteil nur zugrunde gelegt werden darf, was in der Hauptverhandlung mündlich vorgetragen wurde. Dieser Grundsatz wiede­rum war ein maßgeblicher Grund dafür, dass der historische Gesetzgeber im Strafverfahren auf das in allen anderen Verfahrensordnungen übliche schriftliche Inhaltsprotokoll verzichtete.

An genau dieser Stellschraube wollte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ansetzen, um die digitale Transformation der Justiz
voranzubringen und die Rechtsstaatlichkeit des Strafprozesses zu stärken. Das BMJ hatte in einem langwierigen Prozess eine Gesetzesänderung vorbereitet, welche die Aufzeichnung und KI-gestützte Transkription von Gerichtsprozessen in Deutschland ermöglichen sollte. Der Leiter des Referats „Gerichtliches Strafverfahren“ im BMJ, Oliver Sabel, der maßgeblich an der Gesetzesnovelle mitgearbeitet hat, gibt Einblicke in die Hintergründe.

Die Schaffung einer modernen Justiz

„Für Nicht-Juristen mag es überraschend klingen, aber es gibt derzeit – mit Ausnahme der Amtsgerichte – kein Inhaltsprotokoll von strafgerichtlichen Hauptverhandlungen.“ Die Protokollführer bei den Land- und Oberlandesgerichten würden aktuell lediglich prozessuale Förmlichkeiten protokollarisch dokumentieren: zum Beispiel den Zeitpunkt, zu welchem ein Zeuge in den Zeugenstand tritt und nach seiner Aussage wieder entlassen wird. Mehr würde in solchen Protokollen nicht stehen, so Sabel. Es sei zwar bereits heute möglich, dass gewisse Teile einer Vernehmung – auf Anordnung des Vorsitzenden Richters – wörtlich protokolliert werden. Dieses Prozedere würde allerdings nur in den seltensten Fällen durchgeführt. Dieses Dokumentationsdefizit der strafgerichtlichen Hauptverhandlung aufzulösen sei Hauptbestandteil des Gesetzgebungsverfahrens gewesen. Zu diesem Zweck war geplant, „zusätzlich zu dem Formalprotokoll eine vollständige Inhaltsdokumentation der gesamten Hauptverhandlung einzuführen“, fährt der Oberstaatsanwalt fort. Das neue Gesetz hätte zunächst für Strafprozesse vor den Oberlandesgerichten, später auch für Strafprozesse vor den Landgerichten gegolten.

Oliver Sabel ist Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof sowie Leiter des Referats „Gerichtliches Strafverfahren“ im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.(©  BMJ)
Oliver Sabel ist Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof sowie Leiter des Referats „Gerichtliches Strafverfahren“ im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
(© BMJ)

Vor den Oberlandesgerichten werden unter anderem staatsgefährdende Straftaten wie etwa terroristische Anschläge erstinstanzlich verhandelt. Vor den Landgerichten werden alle übrigen Fälle schwerer Kriminalität erstinstanzlich verhandelt. Die Simulation einer Gerichtsverhandlung, die am BMJ und später beim Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer zur Erprobung der neuen Technik durchgeführt wurde, erfuhr national wie international große Aufmerksamkeit.

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