eGovernment in Baden-Württemberg Kommunen setzen auf Governikus

Autor Manfred Klein

Die Governikus-Anwendung des IT-Planungsrates ist einen großen Schritt auf dem Weg zur Flächendeckung weitergekommen. Jetzt hat haben sich auch die Vertreter der Kommunen dafür entschieden.

Anbieter zum Thema

(Bild: Cybrain - stock.adobe.com)

Nachdem im vergangenen Jahr bereits das Land Baden-Württemberg dem Pflegevertrag der Anwendung Governikus des IT-Planungsrates beigetreten ist, hat sich nun auch die kommunale Seite für einen Beitritt entschieden. Seit Juni 2017 haben somit nicht nur Landesbehörden sondern auch Kommunen Zugriff beziehungsweise das Nutzungsrecht von Governikus-Produkten und -Lösungen für den Lebenszyklus von elektronischen Daten und Dokumenten für eine durchgehend sichere und digitale Verwaltung. Damit ist die Anwendung Governikus für alle Bundesländer und nahezu alle Kommunen bundesweit nutzbar.

Stephan Klein, Geschäftsführer der Governikus GmbH & Co. KG, kann sich über die bundesweite Verbreitung der Governikus-Lösung freuen
Stephan Klein, Geschäftsführer der Governikus GmbH & Co. KG, kann sich über die bundesweite Verbreitung der Governikus-Lösung freuen
(Bild: Governikus KG)

Mit der Lösung Governikus können Öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Einzelpersonen sicher und nachvollziehbar Daten über das Internet austauschen. Im Rahmen der Lösung lassen sich konkret Nachrichten ver- und entschlüsseln, qualifizierte elektronische Signaturen und Zeitstempel sowie Versand- und Zustellungsbestätigungen erstellen. Eingehende Daten können direkt an ein Fachverfahren übergeben und dort ohne Medienbruch weiterverarbeitet werden.

Darüber hinaus bietet Governikus Funktionen zur serverseitigen Batch-Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen, Anbindung an Signaturverifikationsinfrastrukturen sowie Schnittstellen für kryptographische Behandlungen im Kontext einer beweiswert erhaltenden Langzeitspeicherung.

Die Authentisierungsfunktionen von Governikus unterstützen seit 2010 die eID-Funktion des neuen Personalausweises nPA – und seit 2011 auch die des elektronischen Aufenthaltstitels eAT – und bieten entsprechende server- und clientseitige Module. Für ausgewählte Funktionen stehen ergänzende Einzel-Anwendungen, zum Beispiel Signieren und Verifizieren am Arbeitsplatz, zur Verfügung. Für die fachliche Steuerung dieser Anwendung ist die Freie Hansestadt Bremen als Vorsitz der länderübergreifenden Fachgruppe zuständig.

Mit den vorhandenen Komponenten der Anwendung Governikus lassen sich aktuelle und künftige Anforderungen an die Verwaltungsdigitalisierung, unter anderem auch im europäischen Kontext der eIDAS-Verordnung, realisieren. Die Datenzentrale Baden-Württemberg, DZBW, als Softwarehersteller hat sich beispielsweise bereits entschieden, die Governikus-Komponenten in ihr Produkt KM-eClearingstelle und in die OSCI-Konnektoren zu integrieren.

„Mit dem Beitritt der kommunalen Seite zu Governikus ist es nun gelungen, einen einheitlichen Standard in Baden-Württemberg für Land und Kommune zu schaffen. Die Entscheidung für Governikus basiert auch auf den landesweiten, gemeinsamen und einheitlichen Digitalisierungsinitiativen, vom Aufbau des Portals service-bw bis hin zur in 2018 geplanten Fusion der kommunalen Rechenzentren mit der DZBW zu einem neuen Unternehmen unter Beteiligung der Kommunen und des Landes. Damit kommen wir in Baden-Württemberg einen großen Schritt voran in Richtung Digitalisierung“, erläutert Andreas Pelzner, Vorstandsvorsitzender der Datenzentrale Baden-Württemberg.

„Wir freuen uns, dass mit dieser Beitrittserklärung die Lösungsbausteine der Anwendung Governikus nun bundesweit genutzt werden können“, so Dr. Stephan Klein, Geschäftsführer der Governikus GmbH & Co. KG.

„In den vergangenen Jahren haben wir in gemeinsamer Abstimmung mit Bund, Ländern und Kommunen die Anwendung erfolgreich und kontinuierlich gepflegt und weiterentwickelt. Entstanden ist aus dieser beispielhaften Ebenen übergreifenden Zusammenarbeit ein sehr breit gefächerter Komponenten- und Produktbausatz, um die Verwaltungs- und Justizdigitalisierung zu unterstützen und für den Schutz personenbezogener Daten zu sorgen“, so Klein weiter.

„Dass künftig nun auch die Expertise der kommunalen Seite Baden-Württembergs mit in die Anforderungen für die Weiterentwicklungen fließt, ist äußerst begrüßenswert.“

(ID:44846928)