Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen Kodex für Consulting im öffentlichen Sektor

Von Nicola Hauptmann Lesedauer: 2 min

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Mit einem neuen Kodex für Beratungen der Öffentlichen Hand will der BDU Standards setzen. Ab Juni soll es dafür auch ein Register geben.

„Allen Beratenden in diesem Sektor muss klar sein, dass ein hohes Verantwortungsverständnis die Grundlage bilden muss, wenn Bund, Länder und Kommunen Beratungsleistungen beauftragen“ (BDU-Präsident Ralf Strehlau)
„Allen Beratenden in diesem Sektor muss klar sein, dass ein hohes Verantwortungsverständnis die Grundlage bilden muss, wenn Bund, Länder und Kommunen Beratungsleistungen beauftragen“ (BDU-Präsident Ralf Strehlau)
(© nateejindakum – stock.adobe.com)

Mit Beratungsaufträgen für die Öffentliche Hand übernehmen die beratenden Unternehmen eine Mitverantwortung für den effizienten Einsatz der dafür verwendeten Steuergelder. Sie müssen zudem die Unabhängigkeit der Entscheidungsprozesse sicherstellen. Um dieser besonderen Verantwortung gerecht zu werden, hat der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) eine freiwillige Selbstverpflichtung beschlossen und veröffentlicht.

Die „Bonner Erklärung zur Integrität von Consultingleistungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern“ fasst die Grundsätze der Zusammenarbeit von Unternehmensberatungen mit Auftraggebern aus dem Public Sector in sechs Punkten zusammen:

  • Kein Einfluss auf staatliche Entscheidungsprozesse: Die Unternehmensberatungen stellen sicher, dass „im Zuge der Auftragsdurchführung kein unlauterer Einfluss auf staatliche Entscheidungsprozesse genommen wird. Dieses gilt insbesondere für die Gesetzgebung.“
  • Unabhängigkeit: Die verantwortlichen Mitarbeitenden des Beratungsunternehmens verzichten auf persönliche Bindungen zu Mitarbeitenden des Kunden, die ihre Unabhängigkeit einschränken.
  • Korruption: Über die strafrechtlichen Vorgaben hinaus vermeiden die Unternehmensberatungen jede unlautere Einflussnahme, indem sie zum Beispiel darauf verzichten, Verantwortlichen auf Kundenseite Vorteile zu gewähren.
  • Werbung: Veröffentlichungen zu Projekten sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Auftraggeber oder bei bereits bekannten Projekten zulässig.
  • Weiterbildung: Die in den Projekten eingesetzten Mitarbeitenden werden so aus- und fortgebildet, dass sie über die erforderlichen Kompetenzen verfügen und die im Public Sector geltenden rechtlichen und gesetzlichen Verpflichtungen kennen.
  • Verantwortung: Im Sinne der effizienten und nachhaltigen Verwendung von Steuergeldern ist das Ziel der Beratungen, „Kunden möglichst zügig in die Lage zu versetzen, sich selbst zu helfen und damit eine Abhängigkeit von externer Unterstützung zu vermeiden.

„Wir verstehen die Grundsätze zum einen als Selbstverpflichtung der Unternehmensberatungen im BDU", erläutert BDU-Präsident Ralf Strehlau. Gleichzeitig sei der Anspruch, die herausgearbeiteten Qualitätsmerkmale auch als Branchenstandard zu etablieren. Der Bundesverband vertritt die deutsche Consultingwirtschaft mit ihren bundesweit über 220.000 Mitarbeitenden.

Die Bonner Erklärung wurde maßgeblich durch den Fachverband „Öffentlicher Sektor“ des BDU erarbeitet. Als Nachweis für deren Einhaltung können sich die Mitgliedsunternehmen ab Juni 2023 in einem Register eintragen lassen. Dazu sollen Unterlagen wie interne Compliance-Leitfäden, Auszüge aus Projektdokumentationen oder Eigenerklärungen eingereicht werden.

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