eGovernment in Hessen Justiz-IT Hessen für elektronischen Postausgang modernisiert
In der hessischen Justiz befassen sich die drei zentralen Projekte Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), Elektronischer Rechtsverkehr in Ordnungswidrigkeitenverfahren (ERV OWi) und Elektronische Kostenrechnung (eRechnung) mit der Automatisierung des elektronischen Rechtsverkehrs.
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Die Erkenntnisse aus diesen Projekten hinsichtlich der elektronischen Kommunikation werden im Projekt ELEVATOR (Elektronische Nachrichten Empfangen, Verteilen, Austauschen, Transformieren, Organisieren) mit dem Ziel zusammengeführt, die Infrastruktur der Projekte der hessischen Justiz, die derzeit schon in ihrer Architektur den elektronischen Rechtsverkehr berücksichtigen, zu konsolidieren und eine Muster-Architektur für den elektronischen Rechtsverkehr zu erarbeiten.
In dem Projekt wird eine weitestgehend einheitliche Vorgehensweise für alle Sachgebiete der Gerichte und Staatsanwaltschaften für den elektronischen Posteingang samt Verteilung der Eingänge entwickelt. Es handelt sich damit um das zentrale Integrationsprojekt für einen gesteuerten Posteingang mit dem Ziel, einen „universellen Nachrichtenverteiler“ für alle Sachgebiete in der Justiz zu schaffen, der die eingehenden Nachrichten – soweit wie möglich – automatisiert weiterleitet und bei allen hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften ohne weitere Anpassung einsetzbar ist.
Der elektronische Posteingang soll so gestaltet werden, dass unterschiedliche Eingangsformate wie beispielsweise De-Mail und Digital-Fax und Briefpost verarbeitet werden können.
Ein weiterer zentraler Schritt ist die verstärkte Automatisierung des elektronischen Postausgangs. Der elektronische Postausgang soll – soweit möglich – der Standardversendeprozess werden. Erste Erfahrungen in verschiedenen pilothaften Anwendungen zeigen, dass schon jetzt 50 Prozent und mehr elektronische Ausgänge möglich sind. Aktuell sind bereits über 30.000 elektronische Postausgänge monatlich zu verzeichnen.
Nach Eröffnung des elektronischen Zugangs zu allen Gerichten und Staatsanwaltschaften bereits Ende 2007 ist die vielfach prognostizierte Flut von elektronischen Eingängen ausgeblieben. Im August 2011 wurde erstmals die Anzahl von 20.000 elektronischen Eingängen im Monat überschritten. Die Strategie der hessischen Justiz war und ist daher – an Stelle des Wartens auf Anwaltspost – den „initiativen elektronischen Postausgang“ der Gerichte und Staatsanwaltschaften durch Ausbau der zur Verfügung stehenden Fachverfahren und durch Automatisierung der Versendeverfahren zu fördern.
Erste Schritte begannen bereits 2007 im Handelsregister und mit der Versendung von elektronischen Duplikatsakten an Verteidiger im elektronischen Bußgeldverfahren. Mit dem Projekt zur automatisierten elektronischen Rechnungsversendung im Jahre 2010 hat der initiative elektronische Postausgang auch bundesweite Adressaten gefunden. Anwälte aus ganz Deutschland erhalten jetzt elektronische Post von hessischen Gerichten.
Der elektronische Postausgang in Insolvenzsachen kam Mitte 2011 für alle hessischen Insolvenzgerichte hinzu. Seitdem können die Insolvenzgerichte per EGVP nicht nur elektronische Nachrichten (aktuell rund 3.000 Eingänge monatlich) empfangen, sondern auch jegliches „Schriftgut“ formgerecht versenden. Im Jahr 2012 hat sich die Zahl elektronischer Ausgänge auf monatlich 5.000 erhöht.
Mit der Ausdehnung auf die allgemeinen Postausgänge ab Mitte 2012 – zunächst pilothaft bei einem Landgericht – wird die elektronische Versendemöglichkeit an allen Arbeitsplätzen in den Gerichten und Justizbehörden zur Verfügung stehen.
Der elektronische Postausgang soll so gestaltet werden, dass die unterschiedlichen Ausgangskanäle – beispielsweise EGVP und De-Mail – bedient und die geeigneten Versandarten selbständig gewählt werden.
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