OZG-Umsetzungskatalog veröffentlicht Jetzt geht es um die Aufgabenverteilung
575 eGovernment-Dienstleistungen enthält der OZG-Umsetzungskatalog. Diese sind von Bund, Ländern und Kommunen bis 2022 umzusetzen. Wie kam es zu dieser Zusammenstellung, und wie geht es nun weiter?
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Die Digitalisierung von Staat und Verwaltung bietet große Chancen, die Bürokratiebelastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu senken und die Effizienz der Verwaltung zu erhöhen. Politik und Verwaltung bemühen sich seit geraumer Zeit darum, die Potenziale der Digitalisierung für die Abwicklung von Verwaltungskontakten zu heben und zeitgemäße digitale Services anzubieten. In diesem Rahmen sind einige gute digitale Angebote der deutschen Verwaltung entstanden, allerdings sind bisher nur wenige Verwaltungsleistungen flächendeckend digital verfügbar. Vor diesem Hintergrund haben Bundestag und Bundesrat im Sommer 2017 das Onlinezugangsgesetz (OZG) beschlossen.
Funktion des Umsetzungskatalogs
Im Rahmen der Umsetzung des OZG müssen Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 online anbieten. Bislang war aber nicht klar ersichtlich, welche und wie viele Verwaltungsleistungen dies eigentlich sind. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen OZG-Umsetzungskatalog erstellen lassen, der die umzusetzenden Verwaltungsleistungen systematisiert und beschreibt.
Insgesamt umfasst der OZG-Umsetzungskatalog derzeit 575 Verwaltungsleistungen. Zur besseren Handhabbarkeit und um eine Umsetzung aus Nutzersicht zu unterstützen, sind die Verwaltungsleistungen darin nach Lebenslagen von Bürgerinnen und Bürgern sowie nach Geschäftslagen von Unternehmen gegliedert. Damit wurde eine notwendige Grundlage für eine systematische Umsetzung des OZG geschaffen.
Den Ausgangspunkt für die Identifikation der umzusetzenden Verwaltungsleistungen bildete der Leistungskatalog der Öffentlichen Verwaltung (LeiKa), in dem ein großer Teil der Leistungen von deutschen Verwaltungen bereits erfasst ist. Auf dieser Ausgangsbasis wurden bislang fehlende Leistungen ergänzt. Hierfür wurden automatisiert die Verwaltungsportale von fünf Flächenländern, drei Stadtstaaten und zwölf Kommunen ausgewertet und mit dem LeiKa abgeglichen.
Darüber hinaus wurden Webseiten ausgewählter Behörden vertieft analysiert, insbesondere von Behörden mit Bündelungsfunktion, wie dem Bundesverwaltungsamt und verschiedenen Mittelbehörden auf Länderebene. Zudem wurden Workshops und Experteninterviews durchgeführt, beispielsweise mit der Geschäfts- und Koordinierungsstelle Föderales Informationsmanagement (GKFIM). Insgesamt wurden hierbei etwa 80 weitere Verwaltungsleistungen identifiziert.
Alles eine Frage der Definition
Eine weitere Herausforderung bestand darin, dass die Verwaltungsleistungen im LeiKa unterschiedlich feingliedrig definiert sind. So ist die „Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Kardiotechnikerin / -techniker“ als eine eigene Leistung neben etwa 50 weiteren Leistungen zur Anerkennung von medizinischen Berufsqualifikationen erfasst. Im Gegensatz dazu ist die Einkommensteuer, die viele Facetten hat, als eine einzige Leistung definiert. Die teilweise hohe Granularität führt dazu, dass im LeiKa insgesamt etwa 2.400 Leistungen enthalten sind, was für die Umsetzung des OZG kaum handhabbar ist.
Aufgrund dessen wurden die LeiKa-Leistungen in einem zweiten Schritt auf eine einheitliche Granularität aggregiert. Anschließend wurden Leistungen abgegrenzt, die nicht in den Anwendungsbereich des OZG fallen, wie beispielsweise verwaltungsinterne Leistungen. Abschließend wurden die Leistungen aus Nutzersicht in Lebens- und Geschäftslagen systematisiert.
Im Ergebnis sind die Verwaltungsleistungen insgesamt 36 Lebenslagen von Bürgerinnen und Bürgern und 17 Geschäftslagen von Unternehmen zugeordnet. Darüber hinaus wurden Leistungen mit Querschnittscharakter – die in zahlreichen Lebenslagen notwendig sind und engen Bezug zu der Registermodernisierung haben – in je einer Querschnittslage für Bürger und Unternehmen zusammengefasst. Hierzu zählen unter anderem das Führungszeugnis, die Geburtsurkunde und der Handelsregisterauszug.
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