IT-Planungsrat auf der CEBIT Informationsprogramm zur OZG-Umsetzung
Der IT-Planungsrat wirbt auf der CEBIT für die Verbundplattform und das Digitalisierungsprogramm. eGovernment Computing sprach mit dem derzeitigen Vorsitzenden des IT-Planungsrats, Staatssekretär Klaus Vitt, über die Hintergründe.
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Herr Vitt, der IT-Planungsrat wird auch in diesem Jahr wieder mit einem eigenen Stand auf der CEBIT vertreten sein. Was erwartet den Besucher in Sachen OZG-Umsetzung und Digitalisierungsprogramm?
Vitt: Am Stand des IT-Planungsrats an seinem neuen Standort in Halle 14 werden sich die Besucher wie in den vergangenen Jahren über eine Vielzahl aktueller Projekte informieren können, die von Bund, Ländern – und natürlich auch Kommunen – gerade bearbeitet werden. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) spielt hierbei natürlich eine wichtige Rolle.
Das OZG regelt, dass Bund und Länder bis 2022 alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale digital anbieten und die Portale zu einem Portalverbund verknüpfen müssen. Alle föderalen Ebenen sind an der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen und der Bereitstellung dieser Leistungen auf Digitalisierungsplattformen beteiligt. Das sind für sich genommen schon umfangreiche Aufgaben. Deshalb werden sie im IT-Planungsrat auch mit zwei Projekten realisiert, mit dem Portalverbund und dem Digitalisierungsprogramm.
Trotz dieser formalen Aufteilung bilden beide Vorhaben eine Einheit im Sinne des OZG. Wir sollten daher das von Ihnen erwähnte Digitalisierungsprogramm immer in einem engen Zusammenhang mit dem Portalverbund sehen.
Wir werden deshalb auch einen Vortragsblock zu beiden Themen am zweiten Messetag nachmittags anbieten, mit dem wir über den aktuellen Umsetzungsstand in beiden Vorhaben informieren und wie es weitergeht.
Darüber hinaus können sich die Besucher auf dem Messestand einen Einblick in die Fortschritte mehrerer Arbeitsgruppen des Digitalisierungsprogramms verschaffen, unter anderem über die Themen eRechnung und Online-Beteiligung in der Raumordnung.
Ein ganz wesentlicher Baustein in diesem Zusammenhang ist der Portalverbund. Welche Anwendungen und Hintergrundinformationen bietet der IT-Planungsrat an seinem Stand?
Vitt: Der Portalverbund ist – wie das Digitalisierungsprogramm – ein Arbeitsschwerpunkt des IT-Planungsrates.
Auf der CEBIT wird der Aufbau der Digitalisierungsplattform im Rahmen einer Vortragsreihe und auf dem Messestand des IT-Planungsrates mit einem eigenen Infopunkt vertreten sein. Hier können sich Interessierte insbesondere über Nutzerkonten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen informieren. Nutzerkonten sind eine Basiskomponente des Portalverbunds. Sie gewährleisten die sichere Authentifizierung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen zur Abwicklung von Online-Leistungen der Verwaltung. Die Speicherung von Identitätsdaten und die Bereitstellung einer Postfachfunktion vereinfachen die sichere elektronische Kommunikation mit der jeweils zuständigen Behörde. Im Portalverbund soll jedes Verwaltungsportal ein Nutzerkonto anbieten, mit dem alle Verwaltungsleistungen auf allen angebundenen Portalen genutzt werden können. Die Länder Berlin, Bayern und Hessen werden ihre Nutzerkonto-Lösungen präsentieren.
Mittlerweile sollen im Zuge des Digitalisierungsprogramms 575 Dienstleistungen bis 2022 online sein. Wie ist das zu schaffen?
Vitt: Um diese hohe Anzahl an Verwaltungsleistungen innerhalb von fünf Jahren zu digitalisieren, ist eine effiziente Vorgehensweise erforderlich. Würden die Länder beziehungsweise der Bund die Anliegen eigenständig digitalisieren, wären dies bei einer Gleichverteilung über die einzelnen Jahre circa 115 Anliegen pro Jahr. Das können weder der Bund noch die Länder alleine bewältigen.
Die 575 Verwaltungsleistungen setzen sich zusammen aus 115 „Typ 1 Leistungen“, das heißt Regelungs- und Vollzugskompetenz beim Bund, 370 „Typ 2/3 Leistungen“, das heißt Regelungskompetenz beim Bund und Umsetzungskompetenz bei Ländern und Kommunen, und 90 „Typ 4/5 Leistungen“, das heißt Regelungs- und Vollzugskompetenz bei Ländern und Kommunen. Durch die Trennung von Regelungs- und Vollzugskompetenz sind die föderalen Ebenen also fast immer zur Zusammenarbeit gezwungen. Wir müssen daher unsere Kräfte bündeln.
Die Liste wurde in Workshops mit Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam erarbeitet. Die Umsetzung wird nicht auf einmal, sondern priorisiert erfolgen. Kriterien sind, dass eine Verwaltungsleistung in einer der beiden Top 100-Studien aufgeführt ist, in der EU- Verordnung zum Single Digital Gateway enthalten ist oder in den am häufigsten bei der 115 nachgefragten Leistungen enthalten ist.
Wir werden die Digitalisierung dieser Verwaltungsleistungen aber nur schaffen, wenn wir die Vorhaben untereinander aufteilen. Einer übernimmt ein Anliegen und stellt die entsprechende Lösung später allen anderen zur Verfügung. Für dieses Einer-für-Alle-Prinzip bietet der Portalverbund die geeignete Plattform.
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