Brandenburg bekommt Hochleistungsverwaltungsnetz Grundlage neuer eGovernment-Anwendungen

Autor Manfred Klein |

Brandenburg modernisiert sein Landesverwaltungsnetz. Nach einer europaweiten Ausschreibung hat das Land jetzt entsprechende Verträge mit dem Telekom-Tochterunternehmen T-Systems unterzeichnet. Bis Ende kommenden Jahres soll das bestehende Netz nun schrittweise durch das neue Landesverwaltungsnetz abgelöst werden.

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Mehr Sicherheit und mehr eGovernment verspricht man sich in Brandenburg vom neuen Verwaltungs-netz
Mehr Sicherheit und mehr eGovernment verspricht man sich in Brandenburg vom neuen Verwaltungs-netz
(Bild: © Péter Mács – stock.adobe.com)

In diesem Zusammenhnag hob Innenstaatssekretärin Katrin Lange die zentrale Bedeutung der leistungsfähigen IT-Netzinfrastruktur hervor: „Die elektronische Kommunikation und das dabei übertragene Datenvolumen nehmen rasant zu. Auch von der Verwaltung wird heute zu Recht erwartet, dass sie ihre Leistungen elektronisch anbietet. Das Landesverwaltungsnetz bildet hierfür das Rückgrat, das auch die Kommunen unseres Landes mit anbindet. Mit der Weiterentwicklung wird das Netz leistungsfähiger, schneller und sicherer und ist eine Kernkomponente bei der Digitalisierung der Verwaltung in Brandenburg. Den Bürgerinnen und Bürgern können damit in Zukunft verschiedene Verwaltungsleistungen digital angeboten werden. Die Sicherheit steht dabei ganz oben. Deshalb werden wir das neue Netz durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie - BSI - zertifizieren lassen.“

Wie solche digitalen Dienstleistungen aussehen könnten, zeigt schon heute die Kraftfahrzeugzulassung-Online. Mit dem System können Fahrzeuge inzwischen mit Ausnahme von Cottbus, das noch an der Einführung arbeitet, in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs von zu Hause online abgemeldet und wieder zugelassen werden. Damit werden weitere Behördengänge überflüssig. In den kommenden Jahren will das Land Brandebburg nahezu alle Dienstleistungen der Zulassungsstellen online ermöglichen.

Mit der Einführung von „iKfz-Brandenburg.de“ werde es den brandenburgischen Straßenverkehrsämtern möglich, Schritt für Schritt die Kraftfahrzeugzulassung im Internet anzubieten, so das brandenburgische Innenministerium. Notwendig sei dazu nur der neue Personalausweis (nPA) und ein Lesegerät oder ein Smartphone, um sich über den heimischen PC ausweisen zu können. Derzeit sei der Online-Service zunächst für die Abmeldung und Wiederzulassung von Fahrzeugen verfügbar. Für die Neuzulassung und Ummeldung im Internet müsse der Bund noch die gesetzlichen Grundlagen schaffen, die jedoch bereits für 2019 angekündigt sei.

Bei „iKfz-Brandenburg.de“ wird die internetbasierte Fahrzeugzulassung in einem landesweiten Kooperationsprojekt des Innenministeriums realisiert. Das Land stellt den kreisfreien Städten und Landkreisen die notwendige Digitaltechnik zur gemeinsamen Nutzung bereit. Dazu haben die Kommunen eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

Dazu Katrin Lange: „Mit unserem Kooperationsprojekt haben wir die Blaupause zum weiteren Vorgehen geschaffen. Arbeiten Land und Kommunen eng zusammen, können wir immer mehr Verwaltungsleistungen online anbieten und so den Menschen Wege und Behördengänge ersparen. Der Kooperationsgedanke ist daher auch integraler Bestandteil im neuen eGovernment-Gesetz, das vom Kabinett verabschiedet wurde“.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) gegeben sein, um den Service nutzen zu können:

--> Besitz des neuen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

--> Besitz eines zum Ausweis passendenLesegerätes oder eines entsprechenden Smartphones (NFC-fähig)

--> auf den Siegelplaketten ist ein kleiner QR-Code zu sehen (Ausgabe seit dem 1.1.2015)

--> die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Die Plakette des Fahrzeuges wird abgezogen. Alle Fahrzeuge, die nach dem 1.01.2015 zugelassen wurden, haben unter der Klebefolie einen Code eingedruckt. Dieser Code wird eingegeben als Nachweis, dass die alten Kennzeichen auch entwertet wurden. Das erfolgte bisher auf der Zulassungsstelle.

Auch die Wiederinbetriebnahme unter gleichem Namen und im gleichen Zulassungsbezirk ist möglich. Wie bisher werden gebraucht:

--> die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

--> die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

--> Angabe der IBAN-Nummer für den Zoll (Kraftfahrzeugsteuer)

--> der Termin für die nächste Hauptuntersuchung muss entweder noch gültig und die Plakette auf dem Kennzeichenschild vorhanden sein oder eine neue Plakette wird bei der nächsten fälligen Hauptuntersuchung angebracht.

Von der Zulassungsstelle werden dem Nutzer dann die notwendigen Unterlagen zugeschickt. Die Plaketten (bunte Siegelplaketten) werden dann selbst aufgeklebt. Die Aufkleber sind so gestaltet, dass die Plaketten an der richtigen Stelle und in der richtigen Lage auf dem Kennzeichen angebracht werden.

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