Online-Dienstleistungen Gang aufs Amt oft überflüssig: Freiburg führt beim Online-Service

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

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Mit Online-Anträgen erspart man sich den Behördengang. Mit einfachen Klicks können bestimmte Formulare heruntergeladen und schnell abgeschickt werden. Die Stadt Freiburg führt bisher das Rennen mit einer Vielzahl von Online-Dienstleistungen.

In Zeiten der Digitalisierung müssen manche Kommunen noch mehr Gas geben: Deutschlandweit liegt keine Stadt so weit vorne wie Freiburg. 277 Online-Dienstleistungen sind hier schon über digitale Geräte verfügbar. (© A Stockphoto – stock.adobe.com)
In Zeiten der Digitalisierung müssen manche Kommunen noch mehr Gas geben: Deutschlandweit liegt keine Stadt so weit vorne wie Freiburg. 277 Online-Dienstleistungen sind hier schon über digitale Geräte verfügbar.
(© A Stockphoto – stock.adobe.com)

Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Auto-Anmeldung: In Freiburg können Bürgerinnen und Bürger bereits viele Anträge per Computer oder Smartphone erledigen. Die Universitätsstadt biete bereits 277 digitale Dienstleistungen und sei damit landesweit Spitzenreiter, teilte das Stuttgarter Innenministerium auf Anfrage mit. In einem behördeninternen Landes-Ranking folgen demnach die Städte Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen), Waiblingen und Crailsheim mit jeweils über 200 digitalen Leistungen.

Wie die Stadt Freiburg mitteilte, soll im Laufe des Jahres die Online-Wohnungsanmeldung neu eingeführt werden. Gründe für das Ausweiten von digitalen Dienstleistungen sind auch der Mangel an Fachkräften und die hohe Zahl von Teilzeitbeschäftigten in der kommunalen Verwaltung. Onlineanträge könnten flexibler und unabhängig von Schalter-Öffnungszeiten bearbeitet werden, erläuterte die Stadt.

Der parteilose Oberbürgermeister Martin Horn gab zu bedenken, dass Deutschland beim Thema Digitalisierung generell hinterherhinke. „Auch wir als Stadt wollen und müssen hier weiter Gas geben, um uns noch besser für die Zukunft aufzustellen – und das werden wir auch tun“, versicherte er.

Der Bundestag hatte erst Ende Februar eine Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes beschlossen. Das sogenannte OZG 2.0 gibt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Organisationen das Recht, digitale Verwaltungsleistungen des Bundes vom Jahr 2028 an beim Verwaltungsgericht einzuklagen.

Das OZG 2.0 bezieht sich im engeren Sinn nur auf Bundesverwaltungen wie die Bundesanstalt für Arbeit oder das Amt für Ausbildungsförderung (Bafög). Es soll aber auch auf die Bundesländer und Kommunen ausstrahlen. Das Gesetz sieht vor, dass Bund und Länder in einem gemeinsamen Gremium in den kommenden zwei Jahren Standards entwickeln, die für alle Beteiligten verbindlich sind.

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