Schengen-Überwachung EU-Parlament gibt Start für biometrische Superdatenbank

Autor Ann-Marie Struck

Am 16. April 2019 beschloss das EU-Parlament eine Biometrie-Superdatenbank. Mithilfe des verabschiedeten Gesetzespakets können sich nun europäische Informationssysteme zur inneren Sicherheit verknüpfen und biometrische Daten untereinander abgeglichen werden.

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Für mehr Sicherheit soll der neue Beschluss des EU-Parlaments sorgen
Für mehr Sicherheit soll der neue Beschluss des EU-Parlaments sorgen
(© Grecaud Paul - stock.adobe.com)

Das Ziel: europaweite Sicherheit. Einen weiteren Schritt in Richtung einer verbesserten Schengen-Überwachung ist nun mit dem vom EU-Parlament beschlossenen Projekt des Ex-Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) und EU-Sicherheitskommissars Julian King gemacht worden.

Dabei wurden zwei Verordnungsentwürfe zur Interoperabilität verabschiedet. Einmal soll es eine Verzahnung sämtlichen EU-Datenbanken in den Bereichen Sicherheit, Grenzmanagement und Migrationssteuerung geben. Zudem ist der Ausbau der biometrischen Überwachung der Bevölkerung und Einreisender geplant.

Die verschiedenen Datenbanken werden über ein Suchportal untereinander verknüpft. Zunächst werden das Schengen-Informationssystem (SIS) mit rund 80 Millionen Einträgen, das Visa-Register (VIS) oder die Eurodac-Datei, in der vor allem Fingerabdrücke von Asylbewerbern miteinander verbunden. Außerdem wird das Portal, um das Ein- und Ausreisesystem zur biometrischen Grenzkontrolle (Smart Borders) sowie das Europäische Reisegenehmigungssystem (ETIAS) erweitert. Dadurch, dass alle EU-Informationssysteme auf einem Bildschirm gleichzeitig abfragen werden können, wird der Abgleich aller vorhanden Daten erleichtert. Anwendung findet das Portal beispielsweise bei der Ausweiskontrolle durch Polizisten und Grenzhüter, wodurch ihre Arbeit vereinfacht wird.

Als weitere Ergänzung der Datenbank ist ein „Speicher für Identitätsdaten“ vorgesehen. Dieserbeschränkt sich zunächst auf Angehörige von Drittstaaten. Zu den gepeicherten „Identitätsdaten“ zählen: Geburtsdatum, Passnummer, Fingerabdrücke oder digitale Gesichtsbilder. Des Weiteren ist ein gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten geplant.

Mithilfe des Dienstes können Fingerabdrücken und Gesichtsbildern in allen bestehenden Informationssysteme abgefragt werden. In der Planung wurden auch potenzielle Sicherheitslücken wie Personen, die mehrere oder falsche Identitäten verwenden, mitbedacht. Ein sogenannter „Detektor für Mehrfachidentitäten“ soll diese Lücke beseitigen.

Resultat des Beschlusses ist eine Biometrie-Superdatenbank, vor der Datenschützer bereits gewarnt haben. Die letzte Hürde des von den EU-Gremien geschürten Pakets ist der Ministerrat. Diese gilt jedoch als Formsache.

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