Digitalpakt 2.0 Erhält der Digitalpakt Schule einen Nachfolger?
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Der Digitalpakt Schule läuft Mitte Mai 2024 aus. Die Verhandlungen zu einer Nachfolgevereinbarung laufen seit Ende 2022. Der Haushaltsplan für 2024 sieht jedoch keine zusätzlichen Mittel für die Digitalisierung des Schulwesens vor. Eine Anfrage der Union sollte Licht ins Planungsdunkel bringen.

Am Beispiel des Digitalpakt Schule hat sich das Credo vieler Expertinnen und Experten bestätigt. Deutschland hat weder ein Expertisen-, noch ein Planungsproblem. Es scheitert zumeist an der fristgerechten Umsetzung. Im Falle des Digitalpakt Schule, der als Bund-Länder-Initiative ursprünglich mit fünf Milliarden Euro zur Digitalisierung des Bildungswesens ausgestattet und im Verlauf der Corona-Pandemie um 1,5 Milliarden Euro Sonderetat aufgestockt wurde, zeigt sich, dass – Stand jetzt – zwar viele Investitionen geplant, jedoch schlussendlich nicht getätigt worden sind. Das hat eine Anfrage der Union an den Bundestag ergeben. Von knapp vier Milliarden Euro gebundenen Mitteln seien zum Ende des vergangenen Jahres lediglich 985 Millionen Euro für Digitalisierungszwecke abgerufen worden, teilt die Bundesregierung mit.
Besonders auffällig ist die Tatsache, dass knapp 450 von 500 Millionen Euro, die als Sonderetat für Wartungsfragen angedacht waren, nicht abgerufen worden sind. Mit dem Auslaufen des Digitalpakts Schule zum 16. Mai 2024 könnten sich deswegen Konstellationen ergeben, dass an Schulen eingesetzte digitale Endgeräte von diesen selbst gewartet und auf dem neuesten Stand gehalten werden müssen.
Kommt der Digitalpakt 2.0?
Eine Nachfolgeregelung des Digitalpakts Schule, die bislang unter dem Arbeitstitel Digitalpakt 2.0 firmiert, ist nach Ansicht der Antragsteller daher dringend von Nöten. Eine solche Regelung könnte nicht nur dafür sorgen, dass die Digitalisierung im deutschen Bildungswesen weiter voranschreitet, sondern auch dafür, das bislang getätigte Investitionen in digitale Infrastruktur sowie in Lehrerdienstgeräte und digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler nachhaltig genutzt werden können.
Die Bundesregierung hält sich diesbezüglich allerdings bedeckt und verweist auf laufende Gespräche zwischen Bund und Ländern. Gegenstand der Gespräche sei unter anderem, dass ein möglicher Digitalpakt 2.0 als eigenständiges Projekt und nicht in Ergänzung beziehungsweise als finanzielle Nachfolgeregelung zum bislang geltenden Digitalpakt Schule betrachtet werden soll, teilt die Bundesregierung mit. Die schlussendliche Entscheidung, ob ein möglicher Digitalpakt 2.0 auf den Weg gebracht werde, hänge von der bundesseitigen „Klärung von verfassungsrechtlichen Fragen im Ressortkreis“ ab.
Schulträgern wird von Seiten der Bundesregierung – aufgrund fehlender Planungssicherheit – empfohlen, möglichst alle bereitgestellten Mittel bis zum Stichtag 16. Mai 2024 abzurufen. Alle bis dahin eingegangen Anträge werden – auch im Nachgang – bearbeitet und die entsprechenden Mittel bei positiver Prüfung den entsprechenden Stellen zugeteilt.
Eine Anschlussfinanzierung des Digitalpakts Schule auf Länderebene lässt die Bundesregierung offen. Sicher sei jedoch, dass aufgrund des föderalen Systems die Zuständigkeit für Fragen des schulischen Bildungswesens bei den Ländern liegen würde, welche auch für die Ausstattung und den Betrieb der technischen Infrastruktur verantwortlich seien.
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