NKR-Jahresbericht 2018 Endlich mehr Digitalisierung!
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat der Bundeskanzlerin seinen Jahresbericht 2018 überreicht. Erfolge wurden im vergangenen Jahr vor allem bei der Quantifizierung gesetzlicher Folgekosten erzielt. Sorgenkind ist noch immer die Verwaltungsdigitalisierung.
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Unter dem Titel „Deutschland: weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung, bessere Gesetze. Einfach machen!“ zieht der Normenkontrollrats (NKR) darin eine Bilanz der Bürokratie- und Kostenbelastungen durch Regelungen und Gesetze der vergangenen 12 Monate. Dabei will er auch Wege aufzeigen, wie Rechtsetzungsprozesse effektiver gestaltet und Defizite bei der Digitalisierung behoben werden können.
Bei der Quantifizierung gesetzlicher Folgekosten liegt Deutschland weit vorn. Kein anderes Land ist dabei annähernd so erfolgreich. Wir haben in den letzten 12 Jahren einen wirklichen Kulturwandel erreicht, betont Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des NKR, bei der Vorstellung des Jahresberichts.
Allerdings sei die Transparenz bei den Folgekosten nicht alles. Bessere Rechtsetzung sei vielmehr ein Mehrkampf mit vielen Disziplinen. So läge Deutschland bei der Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung noch immer weit zurück. Ludewig appellierte an die Verantwortlichen: „Aber es gibt gute Ansatzpunkte, damit Deutschland bei der besseren Rechtsetzung zum Champion wird: mit weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und besseren Gesetzen. Wir müssen es einfach machen!“
Ludewig weiter: „Seit Jahren liegt Deutschland bei der Digitalisierung der Verwaltung nur im hinteren Mittelfeld. Bürger und Wirtschaft erwarten aber einfache digitale Verwaltungsangebote, bei denen sie ihre Daten nur einmal angeben müssen (Once-Only-Prinzip). Davon sind wir aber leider immer noch weit entfernt.“
Fragen wie Nutzerfreundlichkeit von Gesetzen, die flächendeckende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes oder die Frage, ob wir tatsächlich so viele Schriftformerfordernisse brauchen, müssten nicht nur diskutiert, sondern entschieden und umgesetzt werden. Das könne nur gelingen, wenn Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung auf allen staatlichen Ebenen zur Chefsache werden – und zu einem TOP bei jeder Konferenz von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten.
Wo bleibt der Digitale Staat?
„Wir brauchen einen Digitalpakt von Bund, Ländern und Kommunen, der alle mitnimmt und überall mit ausreichend Budget und Personal unterlegt ist. Nur mit einer geschlossenen Mannschaftsleistung können wir Boden gutmachen“, erklärt Dr. Ludewig.
Neben den genannten Aspekten macht der Jahresbericht bei der Verwaltungsdigitalisierung und eGovernment folgende zentrale Problemfelder aus. So weist der Jahresbericht erneut darauf hin, dass Bürger und Wirtschaft einfache digitale Verwaltungsangebote erwarten würden und ihre Daten nur einmal angeben (‚once-only‘-Prinzip) wollten. Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) müsse deshalb die Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund stehen. Dies könne jedoch nur mit einem modernen Register gelingen und einem vertrauenswürdigen Datenaustausch zwischen den Behörden.
Ungeduldig verweist der Jahresbericht zudem darauf, dass Vorschläge für ein flexibles und transparentes Datenmanagement bereits auf dem Tisch lägen – und fragt, wann mit einer Umsetzung zu rechnen sei.
Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sei zudem ein Gemeinschaftswerk, das nur erfolgreich sein könne, wenn alle Länder mitmachen würden. Erfolgreich sei das OZG nur dann, wenn digitale Verwaltungsleistungen flächendeckend in ganz Deutschland, das heißt von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen angeboten werden.
Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern – drei besonders starke Länder – hielten sich aber noch auffallend zurück, so die Autoren des Berichts.
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